Käthe-Kollwitz-Grundschule: Planungsänderung und Kostenanpassung erforderlich

08.05.2024

Bei der Errichtung des Erweiterungsbaus an der Käthe-Kollwitz-Grundschule in Rüttenscheid ist aufgrund begrenzter Platzverhältnisse eine Änderung der Planungen erforderlich. Die Pläne wurden in der heutigen (08.05.) Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Wissenschaft vorgestellt.

Der Raumbedarf für den geplanten Erweiterungsbau an der Käthe-Kollwitz-Grundschule in Rüttenscheid wurde seit Aufnahme der Planungen sukzessive erweitert. So wurden beispielsweise zuletzt die Planungen um die Abdeckung der Räumlichkeiten hinsichtlich des ab dem Schuljahr 2026/27 geltenden Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz im Offenen Ganztag ergänzt. Für die Errichtung des dreigeschossigen Neubaus, der all diese Raumanforderung erfüllt, ist aufgrund des begrenzt zur Verfügung stehenden Platzes im Bereich des geplanten Neubaus zwischen dem Schulgebäude, der Feuerwehreinfahrt, der Turnhalle und dem Christinenpark eine Planungsänderung erforderlich. Für die zunächst geplante herkömmliche Bauweise wäre eine große Baustelleneinrichtungsfläche notwendig, die auch den angrenzenden Christinenpark mitsamt dem stark frequentierten, öffentlichen Spielplatz betroffen hätte. Auch die Einrichtung der Baustelle auf dem Schulhof ist unter anderem aufgrund der freizuhaltenden Spielflächen und Zufahrtswege für die Feuerwehr nicht zu realisieren.

Stahlmodulbau reduziert Beeinträchtigung des Schulbetriebs

Zur Lösung wird daher empfohlen, die herkömmliche Bauweise in eine Stahlmodulbauweise zu verändern. Durch die Nutzung der vorgefertigten Module können diese innerhalb von vergleichsweise kurzer Zeit während der Schulferien aufgestellt und die Beeinträchtigung für den Schulbetrieb durch laufende Bauarbeiten (mit Lärm- und Staubbelastung) reduziert werden. Die Modulbauweise macht im Vergleich zur ursprünglichen Planung nur geringfügige bauliche Anpassungen notwendig, sodass die eingeplanten Räumlichkeiten (unter anderem Betreuungsräume, Speiseraum und Bereitschaftsraum) wie geplant bestehen bleiben.

Während der Neubaumaßnahmen wird in Abstimmung mit Grün und Gruga der an den Neubau angrenzende Grünstreifen des Christinenparks mit für die Baustelle genutzt, ohne den Spielplatz zu beeinträchtigen. Zudem wird eine temporäre Baustelleneinrichtung auf einem Teil des Heymannplatzes für die abschließenden Ausbauarbeiten erfolgen.

Finanzierung und zeitliches Vorgehen

Die Planungsänderungen sind mit Mehrkosten in Höhe von rund 2,7 Millionen Euro verbunden. Damit ergibt sich ein Gesamtvolumen der Maßnahme von rund 7,5 Millionen Euro. Im Gegensatz zu den vorherigen Kostenkalkulationen sind hierbei aber auch die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage sowie die Möblierung des Neubaus integriert.

Die Nutzung der Stahlmodulbauweise bedingt auch eine zeitliche Verzögerung. Für den Beginn der Arbeiten ist die Antragstellung bei und vorhabenbezogene Bauartgenehmigung von der Oberen Bauaufsichtsbehörde des Landes NRW erforderlich. Aufgrund der damit verbundenen Bearbeitungswege und -zeiten sind der geplante Baubeginn voraussichtlich für die Herbstferien im Oktober 2025 und die Fertigstellung voraussichtlich für April 2026 nach den Osterferien vorgesehen. Bis zur Erteilung der Genehmigung können bereits alle für die Errichtung des Fundaments notwendigen Vorarbeiten (beispielsweise Baumfällungen, Abbruch des restlichen Kellers, eine letzte Flächendetektion) durchgeführt werden. Nach dem Aufstellen der Module können der restliche Innenausbau, die Errichtung der Fassaden und Dachaufbauarbeiten erfolgen.

Die Pläne wurden in der heutigen (08.05.) Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Wissenschaft vorgestellt. Der Rat der Stadt wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 29. Mai über die Vorlage entscheiden.

Zum Hintergrund

Im September 2022 hat der Rat der Stadt Essen den Baubeginn zur Errichtung eines Erweiterungsbaus an der Käthe-Kollwitz-Grundschule in Rüttenscheid beschlossen. Dort soll im Bereich des bereits zurückgebauten Hausmeister- und Toilettengebäudes ein dreigeschossiger Erweiterungsbau mit unterschiedlichen Nutzungsbereichen entstehen. Vorgesehen ist die Errichtung eines dreigeschossigen und mit einem Gründach versehenen Erweiterungsbaus, in dem auf einer Fläche von insgesamt 660 Quadratmetern unterschiedliche Nutzungsbereiche (Toilettenanlagen einschließlich Behinderten-WC, Bereitschaftsraum, Speiseraum und Ausgabeküche, Umkleide und Personal-WC, vier Betreuungs-, zwei Besprechungs- und vier Nebenräume) integriert sind.

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