Zum Schuljahr 2024/2025 startet das Startchancen-Programm des Bundes und der Länder. Ziel ist, über einen Zeitraum von zehn Jahren für mehr Chancengerechtigkeit in der Schullandschaft zu sorgen. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft hat in seiner heutigen (08.05.) Sitzung die ersten Informationen zu den Inhalten des Förderprogramms und die Auswahl der Essener Schulen zur Kenntnis genommen.
Mit dem Förderprogramm sollen bundesweit 4.000 Schulen in herausfordernden Lagen über einen Zeitraum von zehn Jahren mit dem Ziel gefördert werden, die Chancengerechtigkeit zu erhöhen, Bildungserfolg und soziale Herkunft zu entkoppeln sowie Ausbildungsreife und Berufsfähigkeit von jungen Menschen in Deutschland herzustellen. In NRW sollen mehr als 900 Schulen von dem Vorhaben profitieren. Bund und Länder stellen hierfür insgesamt rund 20 Milliarden Euro bereit, von denen rund 2,3 Millionen auf NRW entfallen.
Um die Schulen bei ihren Aufgaben wirksam zu unterstützen, basiert das Startchancen-Programm auf drei Säulen:
Die Gelder werden bedarfsgerecht an Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schüler*innen verteilt. Die Auswahl der Schulen basiert in NRW auf dem Schulsozialindex.
Teilnahme Essener Schulen
Die Auswahl der Schulen erfolgte durch die zuständigen Schulaufsichten. Auf die Stadt Essen entfallen im ersten Jahr 28 Schulen. Insgesamt sind in Essen 20 Grundschulen, zwei Hauptschulen, zwei Realschulen, zwei Gesamtschulen, ein Gymnasium und ein Berufskolleg zur Teilnahme ab August vorgesehen. (Interessierte finden die genaue Auflistung der Schulen im RatsInformationsSystem der Stadt Essen.)
Zur Abwicklung und Begleitung aller Vorhaben im Rahmen des Programms, ist im Fachbereich Schule vorgesehen, neues Personal an das Programm zu binden. Zur weiteren kommunalen Begleitung des Vorhabens ist die Veröffentlichung der Förderrichtlinie abzuwarten. Die politischen Gremien werden regelmäßig über den Fortgang des Vorhabens informiert.
Zum Schulsozialindex
Vor dem Hintergrund, Schulen abhängig von der sozialen Zusammensetzung ihrer Schülerschaft und der daraus angepassten, unterschiedliche Ressourcenausstattung zu fördern, wurde vom Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW ein schulscharfer Sozialindex eingeführt. Dieser unterscheidet neun unterschiedliche Abstufungen, die sogenannten Sozialindexstufen. Dabei charakterisiert die Sozialindexstufe 1 die geringste, Stufe 9 die höchste soziale Belastung einer Schule. Mittels dieses Stufensystems werden Schulen im Hinblick darauf charakterisiert, in welchem Maße sie sich sozialen Herausforderungen stellen und besonderer Unterstützung bedürfen.
Ziel ist es, die zum Teil erheblich unterschiedlichen Lernausgangslagen zu erfassen, um mit dann bedarfsorientierter Ressourcenzuteilung die Schulen möglichst in die Lage zu versetzen, auf die unterschiedlichen Ausgangslagen reagieren zu können. Die jeweilige Indexstufe erlaubt keine Rückschlüsse auf die Qualität der pädagogischen Arbeit einer Schule.
Die schulscharfe Zuordnung der jeweiligen Indexstufen der Essener Schulen finden Interessierte im RatsInformationsSystem der Stadt Essen.
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