Seit dem 1. Juli 2023 ist das Förderprogramm für energetische Modernsierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden aktiv und unterstützt Essener Immobilienbesitzer*innen bei energetischen Sanierungsmaßnahmen an ihren Immobilien.
Zum 1. Januar hat die Bundesregierung ihre Förderstrukturen für die energetische Gebäudemodernisierung und insbesondere zum Heizungswechsel grundsätzlich überarbeitet. Daraus ergeben sich Änderungsbedarfe auch an die städtische Richtlinie, um das synergetische Zusammenwirken zu gewährleisten. Zusätzliche Anpassungsbedarfe ergeben sich aus weiteren veränderten Rahmenbedingungen, etwa zur Kommunalen Wärmeplanung und aus Erfahrungen und Erkenntnissen in der bisherigen Bearbeitung der bestehenden Förderrichtlinie.
Der Rat der Stadt Essen hat sich heute (29.05.) unter anderem für die folgenden Anpassungen ausgesprochen, die zum 1. Juli in Kraft treten sollen:
Der Entwurf der aktualisierten Richtlinie zur Förderung energetischer Modernisierung in Essen mit detaillierten Infos und Ausführungen ist im Ratsinformationssystem (siehe rechts) abrufbar.
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