Der Rat hat sich in seiner Mai-Sitzung für einen Vertragszusatz für die geplante Ausrichtung des Bundesparteitags der Alternative für Deutschland (AfD) entschieden.
Die Partei soll eine schriftliche, strafbewehrte Selbstverpflichtung als Bestandteil des Mietvertrags vom 20. Januar 2023 abgeben. Darin soll die Partei versichern, dass die Verwendung und Verbreitung von strafbaren Äußerungen und anderen strafbaren Handlungen im Sinne des Strafgesetzbuches durch Teilnehmer*innen oder Besuchende des Bundesparteitages verhindert und Zuwiderhandlungen unverzüglich und wirksam unterbunden werden.
Mit dieser Selbstverpflichtung verbunden ist auch, dass für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung dagegen eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 500.000 Euro zu zahlen ist. Die genaue Höhe wird im Einzelfall geprüft und vom zuständigen Gericht beschieden. Für den Fall, dass diese Erklärung nicht bis spätestens zum 4. Juni abgegeben wird, wird die Messe Essen GmbH als Vermieterin der Grugahalle angewiesen, den geschlossenen Mietvertrag unverzüglich außerordentlich fristlos zu kündigen.
Weitere Details zum Vorgehen und einer Expertise finden Interessierte hier.
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