Im Eilverfahren zwischen der Partei Alternative für Deutschland (AfD) und der Stadt Essen vor dem Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen hat das Gericht heute den Beschluss gefasst, dass die Stadt Essen die Grugahalle für den geplanten Bundesparteitag zur Verfügung stellen muss, ohne hierfür eine Selbstverpflichtungserklärung zur Verhinderung von strafbaren Meinungsäußerungen zu verlangen.
"Jetzt haben wir Klarheit. Im Ergebnis räumt das Verwaltungsgericht der Gleichbehandlung von Parteien einen sehr hohen Stellenwert an. Einen Anspruch der AfD auf Durchführung des Parteitags hatten wir auch gar nicht bestritten, lediglich mit einer Verpflichtung der AfD zur Verhinderung von möglichen Straftaten versehen. Die Wahrscheinlichkeit strafbarerer Handlungen lässt sich vor der Veranstaltung nach Lesart des Beschlusses aber praktisch nicht nachweisen. Hier haben wir eine andere Auffassung vertreten. Daher entspricht der Beschluss des Verwaltungsgerichtes nicht unseren Erwartungen, ist aber letztlich zu akzeptieren, auch wenn mehrere für die Stadt wichtige Aspekte im Beschluss offen bleiben", so der Oberbürgermeister zur Bewertung des Beschlusses.
"Das heißt jetzt meines Erachtens, dass es Aufgabe der Stadt ist, klarere Regeln für die Vermietung von städtischen Veranstaltungsorten zu fassen", so das Stadtoberhaupt weiter.
In zwei weiteren Eilverfahren der AfD-Ratsfraktion und von drei AfD-Ratsmitgliedern hat das Gericht die Anträge auf einstweilige Anordnung abgelehnt. Der Beschluss des Rates über das Vorgehen sei – wie auch von der Kommunalaufsicht bestätigt – nicht zu beanstanden.
Die Stadt Essen berät nun das weitere Vorgehen.
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