Antrag der RAG AG auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für das Heben von Grubenwasser

Veröffentlichung im Internet sowie öffentliche Auslegung

29.07.2024

Die RAG AG betreibt seit über 50 Jahren die Zentralen Wasserhaltungen Robert Müser und Friedlicher Nachbar in Bochum sowie Heinrich auf Essener Stadtgebiet im Gewässereinzugsgebiet der Ruhr. Der Weiterbetrieb dieser Anlagen ist auch nach Einstellung der Steinkohlegewinnung zum Schutze der Tagesoberfläche und zum Schutz der für die Trink- und Brauchwasserversorgung nutzbaren Grundwasserhorizonte als Teil der Ewigkeitsaufgaben dauerhaft erforderlich.

Die RAG AG beantragt im Bereich der Stadt Essen im Stadtteil Überruhr für den Weiterbetrieb der zentralen Wasserhaltung die Erteilung einer Erlaubnis für das Heben von jährlich maximal 18 Millionen Kubikmeter Grubenwasser am Standort Heinrich und die Einleitung dieses Wassers in die Ruhr bei Flusskilometer 40,69. Betroffen von diesen Vorhaben sind die Städte Bochum, Duisburg, Essen, Hattingen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen und Witten.

Die Entnahme von Grundwasser, hier aus den stillgelegten Grubengebäuden der ehemaligen Bergwerke, sowie dessen Einleitung in Oberflächengewässer bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach §§ 8 Abs. 1 und 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Zuständig für das Verfahren ist gemäß § 19 Abs. 2 WHG die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde.

Für das Genehmigungsverfahren ist nun die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung vorgesehen. Die Planunterlagen stehen in der Zeit vom morgigen Dienstag (30.07.) bis einschließlich Donnerstag, 29. August auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg unter https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/bekanntmachungen/ zur allgemeinen Einsichtnahme zur Verfügung.

Als zusätzliches Informationsangebot besteht die Möglichkeit, die Anträge auf wasserrechtliche Erlaubnis bei den Städten Bochum, Duisburg, Essen, Hattingen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen und Witten physisch einzusehen. Die Planunterlagen liegen im vorgenannten Zeitraum in den Dienstgebäuden der oben genannten Kommunen während der jeweils geltenden Öffnungszeiten zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Bei der Stadt Essen ist dies montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 15 Uhr im Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Lindenallee 10, Deutschlandhaus, R 501, möglich.

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