Verkaufsoffene Sonntage für das 2. Halbjahr 2024 beschlossen

26.06.2024

Der Rat der Stadt Essen hat in seiner heutigen (26.06.) Sitzung die Grundlage für die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen im 2. Halbjahr 2024 beschlossen.

Die nachstehenden Sonntage sollen in den jeweiligen Stadtteilen verkaufsoffen sein und im Zusammenhang mit den genannten Veranstaltungen stattfinden:

  • 1. September
    Borbeck: 41. Borbecker Marktfest
  • 8. September
    Kupferdreh: 39. Sonnenblumenfest
    Kettwig: 30. Brunnenfest
  • 15. September
    Altenessen: Stadtteilfest mit Herbstkirmes
    Werden: Herbstfest mit Stoff- und Tuchmarkt
  • 27. Oktober
    Innenstadt: Eröffnung der Essener Lichtwochen
    Kettwig: 18. Kürbisfest
  • 3. November
    Steele: Eröffnung 48. Steeler Weihnachtsmarkt
  • 1. Dezember
    Altenessen: 12. Adventmarkt
    Borbeck: Einschalten der 74. Borbecker Lichtwochen
    Kettwig: Weihnachtsdorf
    Steele: 48. Weihnachtsmarkt
    Werden: 43. Weihnachtsmarkt
  • 15. Dezember
    Innenstadt: 52. Internationaler Weihnachtsmarkt
    Rüttenscheid: 21. Wintermarkt

Das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen (NRW)

Die Grundlage für den Beschluss ist das Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) vom 16. November 2006 in der am 30. März 2018 in Kraft getretenen Fassung. Sämtliche Terminvorschläge für 2024 müssen die Anforderung erfüllen, dass je Verkaufsstelle maximal acht verkaufsoffene Sonntage eingeräumt werden (§ 6 Abs. 1 S. 1 LÖG NRW) und dass im gesamten Stadtgebiet maximal 16 Kalendersonntage für die Freigabe verkaufsoffener Sonntage in Anspruch genommen werden (§ 6 Abs. 4 S. 3 LÖG NRW).

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