Angesichts der bevorstehenden Ferienzeit weist die Untere Naturschutzbehörde darauf hin, dass viele Tier- und Pflanzenarten, die in Urlaubsländern zum Kauf angeboten werden, den geltenden Bestimmungen des Artenschutzes unterliegen. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang insbesondere Landschildkröten aus Griechenland, Sumpfschildkröten aus den Balkanländern, Spanien und Portugal, Mauer- und Ruineneidechsen aus Italien, Laubfrösche aus Frankreich und Österreich sowie Schlangen, Papageien und Orchideen aus Übersee.
Auch Tierpräparate sowie Teile und Erzeugnisse von Tieren und Pflanzen, wie beispielsweise Elfenbeinschnitzereien, Schlangen- oder Echsenlederwaren sowie Schildpatt oder Samen von geschützten Pflanzen fallen unter diese Bestimmungen. Der international geltende Artenschutz hat das Ziel vom Aussterben bedrohte Tiere und Pflanzen zu schützen und den Handel zu kontrollieren.
Besonders und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten dürfen weder gehandelt noch exportiert oder nach Deutschland eingeführt werden, es sei denn, es liegen die für den Handel und die Einfuhr erforderlichen Dokumente vor. Diese Dokumente können nur die Behörden der Urlaubsländer ausstellen, nicht Verkäufer*innen oder Händler*innen selbst. Ohne die erforderlichen Dokumente begeht die*der einführende Urlauber*in eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. In Ausnahmefällen können Verstöße sogar mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden.
Auch das Aussetzen fremdländischer Arten ist verboten. Dies gilt auch für den eigenen Garten. Denn Tiere, die in unseren Breiten ähnliche klimatische Bedingungen wie in ihren Heimatländern vorfinden, beispielsweise der amerikanischer Ochsenfrosch oder die Rotwangen-Schmuckschildkröte, können durch starke Vermehrung den heimischen Arten zu Konkurrenten um Nahrung und Raum werden und so zu einer empfindlichen Beeinträchtigung der heimischen Fauna führen.
Aus all diesen Gründen wird dringend davon abgeraten, Tiere, Tierpräparate, Teile von Tieren und Pflanzen oder ganze Pflanzen als Urlaubsmitbringsel einzuführen. Auch von Mitleidskäufen wird dringend abgeraten. Dieses fördert den illegalen Handel nur noch weiter.
Auskunft rund um das Thema erteilt die Untere Naturschutzbehörde unter 0201 88-59551 oder 0201 88-595552.
Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201 88-0 (ServiceCenter Essen)
E-Mail: presse@essen.de
URL: www.essen.de/presse