Die Kulturstiftung des Bundes (KSB) lobt in diesem Jahr erstmalig die Tanztriennale 2026 als neue Leuchtturmförderung für den Tanz aus. Kommunen konnten sich als Austragungsort bis zum 31. Mai 2024 bei der KSB bewerben. Die Stadt Essen hatte sich gemeinsam mit der Stadt Wuppertal um die Ausrichtung der Tanztriennale 2026 beworben. Für die gemeinsame Bewerbung hatten beide Städte eine Übereinkunft getroffen, die in einem Letter of Intent zum Ausdruck gebracht wurde.
Die Kulturstiftung des Bundes (KSB) hat nun ihre Entscheidung verkündet: Die Tanztriennale 2026 wird in Hamburg ausgetragen. "In einem hervorragenden Bewerberfeld setzte sich in der öffentlichen Ausschreibung Hamburg durch mit partizipativen Ideen für die Stadtgesellschaft, anerkannten Tanzinstitutionen und internationaler Strahlkraft. Besonders überzeugte der Ansatz, das hohe Traditionsbewusstsein auf innovative Weise mit dem Engagement ganz neuer Tanzakteure und -kollektive zu verbinden. Mit der Tanztriennale nutzt Hamburg sein großes Potenzial, um genreübergreifend neue Wege für die Zukunft des Tanzes zu erkunden. Der dezentrale Ansatz stärkt die Freie Tanzszene über die Grenzen des Bundeslandes hinaus", teilte die Stiftung mit.
Somit konnte sich die gemeinsame Bewerbung der beiden Städte Essen und Wuppertal nicht durchsetzen. "Wir bedauern es sehr, dass wir die Kulturstiftung des Bundes mit unserer Bewerbung nicht überzeugen konnten. Insbesondere da Essen seit 1983 jährlicher Austragungsort des Deutschen Tanzpreises ist und eine national und international auftretende professionelle Tanzszene beheimatet. Zudem verfügt Essen mit der Folkwang Universität der Künste über eine der renommiertesten Ausbildungsstätten für den Tanz weltweit. Wir sind von dem Tanz-Potential in Essen weiterhin überzeugt und werden unser Ziel die Sichtbarkeit des Tanzes zu erhöhen weiterverfolgen", so Kulturdezernent Muchtar Al Ghusain.
Die Kulturstiftung des Bundes stellt für die Tanztriennale 2026 Fördermittel in Höhe von rund 950.000 Euro zur Verfügung, die durch einen Eigenanteil der austragenden Stadt in Höhe von zehn Prozent ergänzt werden sollen.
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