Beleuchtung am Baldeneysee soll Teil des Masterplans Baldeneysees werden

17.09.2024

Im Rahmen des Masterplans Baldeneysee, der derzeit aufgestellt und erarbeitet wird, soll dafür auch ein Gestaltungshandbuch inklusive eines Beleuchtungskonzeptes bzw. Leitfadens erstellt werden. Dieses Konzept soll die Grundlage für die Erneuerung der Beleuchtung bilden. Darüber wurden die zuständigen Ausschüsse sowie die Bezirksvertretungen in ihren September-Sitzungen informiert.

Unbeleuchtete Bereiche als wichtiger Rückzugsraum für lichtempfindliche Arten

Der Baldeneysee und die umgebenden Bereiche sind Lebensraum von mehreren seltenen und geschützten Arten von Fledermäusen und Vögeln. Insbesondere für überwinternde Wasservögel sowie für die streng geschützte Wasserfledermaus, die nachts über der Wasseroberfläche Insekten, jagt, hat der Baldeneysee eine wichtige Bedeutung als Habitat. Die derzeit noch unbeleuchteten Bereiche am See gehören zu den wenigen verbleibenden dunkleren Gebieten der Stadt Essen und stellen einen wichtigen Rückzugsraum für lichtempfindliche Arten dar. Die Vielfalt der dort vorkommenden und zu beobachtenden Arten spielt auch für den Erholungswert der Landschaft eine wichtige Rolle. Nach dem Landschaftsplan der Stadt Essen sind sowohl der Baldeneysee selbst, als auch die darum liegenden Gebiete, Teile von verschiedenen Landschaftsschutzgebieten, deren Schutzzweck im Arten- und Biotopschutz entsprechend festgelegt ist. Zudem befindet sich mit dem Vogelschutzgebiet Heisinger Bogen ein Naturschutzgebiet im Betrachtungsraum.

Mit dem "Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland und zur Änderung weiterer Vorschriften" vom 18. August 2021 wurde auch das Bundesnaturschutzgesetz geändert. Darin wird auf eine Rechtsverordnung verwiesen, die unter anderem Anforderungen und Maßnahmen zum Schutz von Tieren und Pflanzen im Zusammenhang mit Beleuchtungen aufführt. Da diese Rechtsverordnung zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vorliegt, soll zunächst von einer Änderung der bestehenden Beleuchtung abgesehen werden, auch da es für die bestehende Beleuchtung nach derzeitigem Stand keinen Bestandsschutz geben wird. Bei einer zukünftigen Erneuerung der Beleuchtung, werden Leuchten der neusten Generation eingesetzt, die die Vorgaben der genannten Rechtsvorschrift erfüllen.

Die aktuelle Ausgangssituation

Die Straßen und Wege rund um den Baldeneysee befinden sich größtenteils im Eigentum der Stadt Essen, sind allerdings unterschiedlich gewidmet. Beispielsweise der Weg ab dem Stauwehr entlang des Ufers bis zur Regattatribüne befindet sich nicht im städtischen Besitz und ist deshalb auch nicht öffentlich gewidmet. Derzeit gibt es im Gebiet noch vier weitgehend unbeleuchtete Wegabschnitte.

Der Bestand der Beleuchtung im Umfeld des Baldeneysees, der sich im Eigentum der Stadt Essen befindet, hat sich in den vergangenen 20 Jahren kaum verändert. So wurden beispielsweise die Standorte der Masten nicht verändert und nur vereinzelt alte Leuchten durch neue ersetzt. Derzeit gibt es LED-, Leuchtstoff- und Natrium-Hochdruckentladungslampen. Auch die Masthöhen sind verschieden und variieren zwischen 3,5 und 9 Meter. Die Beleuchtungsanlagen sind von Sonnenuntergang bis -aufgang in Betrieb und werden durch mehrere Rundsteuerempfänger ein- und ausgeschaltet. Darüber hinaus gibt es Maste und Leuchtenstandorte auf privaten Grundstücken.

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Blick über Baldeneysee von Regattatribühne, 2019 Foto: Moritz Leick; Stadt Essen
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