Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets 2023 in Essen

17.09.2024

Durch das Bildungs- und Teilhabepaket sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen gefördert werden und Unterstützung erfahren. Dabei wird das Bildungs- und Teilhabepaket in sechs verschiedene Module aufgeteilt: Der Förderung von Klassenfahrten, Ausstattung mit Schulbedarf, Schülerbeförderung sowie außerschulische Lernförderungen, der Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung sowie der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Bei den Leistungen zur Bildung und Teilhabe handelt es sich um zusätzliche Leistungen, die neben den jeweiligen Regelleistungen gewährt werden.

Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II), des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), des Wohngeldgesetzes (WoGG) sowie des Bundeskindergeldgesetzes (BKKG) und nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) erhalten.

Für das Jahr 2023 wurden in Essen insgesamt 61.050 neue Anträge gestellt, wobei die Auszahlungen sich auf insgesamt rund 21,8 Millionen Euro belaufen. Bewilligt wurden im vergangenen Jahr 55.126 Anträge. Zum Vergleich: Im Jahr 2022 waren es in allen Rechtskreisen rund 17,1 Millionen Euro, bei 59.942 Anträgen, wovon 55.162 bewilligt wurden.

Jahresvergleich nach Leistungsmodulen

Im Jahr 2023 ist damit eine höhere Verausgabung des Bildungs- und Teilhabepaketes festzustellen. Dies ist zum einen auf die Anpassung der Kostensätze bei der Lernförderung sowie auf die verstärkte Inanspruchnahme zurückzuführen. Gleichzeitig hat sich der Kreis der Anspruchsberechtigten im Bereich Wohngeld erhöht. Für die einzelnen Module stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:

Klassenfahrten

  • Anträge 2023: 14.515
  • Anträge 2022: 15.549

Ausstattung mit Schulbedarf

  • Anträge 2023: 5.196
  • Anträge 2022: 4.789

Diese Zahl der Anträge bezieht sich lediglich auf den Rechtskreis BKGG, da in den übrigen Rechtskreisen (SGB II, AsylLG und SGB XII) eine automatische Auszahlung erfolgt.

Beförderung

  • Anträge 2023: 681
  • Anträge 2022: 520

Lernförderung

  • Anträge 2023: 10.009
  • Anträge 2022: 9.778

Mittagsverpflegung

  • Anträge 2023: 23.714
  • Anträge 2022: 22.959

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

  • Anträge 2023: 6.936
  • Anträge 2022: 6.347

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