Die Stadt Essen hat einen Basis-Lärmaktionsplan erstellt. Dabei handelt es sich um ein Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig. Grundlage der Daten ist die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) erstellte Lärmkartierung. Mit dem Basisplan erfüllt die Stadt alle Mindestanforderungen gemäß Artikel 8, EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und hält die Fristen der Europäischen Union ein. Auch die erforderliche Beteiligung der Öffentlichkeit ist im August 2024 erfolgt. Dabei gab es insgesamt 107 Meldungen aus der Bevölkerung und 15 Meldungen von Trägern öffentlicher Belange. Die Eingaben wurden dokumentiert, geprüft und nach Abwägung in den Basis-Lärmaktionsplan als weitergehende Prüfaufträge aufgenommen.
Der Rat der Stadt Essen hat heute (25.09.) den Basis-Lärmaktionsplan beschlossen. Durch den Beschluss kann der Basis-Lärmaktionsplan dem LANUV in der 4. Runde der Lärmaktionsplanung fristwahrend bis zum 18. Oktober 2024 zugeleitet werden.
Bis Mitte 2025 werden außerdem eine überarbeitete Datengrundlage sowie eine umfassendere Ausarbeitung einer Lärmaktionsplanung, die über die Mindestanforderungen hinaus geht, angestrebt. Diese Fortschreibung wird ebenfalls von einer Öffentlichkeitsbeteiligung begleitet. Dafür wurden entsprechende Personalkapazitäten geschaffen. Im Rahmen der Fortschreibung werden Belastungsschwerpunkte und Ruhige Gebiete neu abgeleitet und eingearbeitet. Zudem sind eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung in zwei Phasen sowie eine vertiefte Maßnahmenplanung vorgesehen. Für die folgenden Lärmkartierungen ab 2027 (5. Runde) wurden bereits verwaltungsintern Abstimmungen angestoßen, um einen digitalen und harmonisierten Datenaustausch zwischen den Fachbereichen sicherzustellen. Damit soll zukünftig eine einfache und kurzfristige Bereitstellung der benötigten Daten ermöglicht und Verzögerungen der Lärmkartierung ausgeschlossen werden.
Den Basis-Lärmaktionsplan der Stadt Essen finden Interessierte unter Basis-Lärmaktionsplan.
Zum Hintergrund
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von fünf Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen beziehungsweise bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.
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