Neue Parkgebühren und erweiterte Bewirtschaftung ab 1. Januar 2025

25.09.2024

Der Rat der Stadt hat in seiner heutigen Sitzung (25.09.) die neuen Gebührenordnungen für Parkscheinautomaten und Parkscheiben sowie Bewohnerparkgebühren für das Essener Stadtgebiet beschlossen. Zudem sprach sich der Rat für die Einführung der Parkzone 4 am Baldeneysee entlang der Freiherr-vom-Stein-Straße sowie am Parkplatz "Regattaturm" aus.

Die Stadt Essen verfolgt mit den neuen Parkregelungen das Ziel, den öffentlichen Parkraum effizienter zu nutzen und den Parksuchverkehr zu reduzieren. Damit soll langfristig eine bessere Erreichbarkeit und Aufenthaltsqualität für alle Verkehrsteilnehmenden gewährleistet werden. Die neuen Regelungen treten zum 1. Januar 2025 in Kraft.

Vor der Erhebung der neuen Parkgebühren und der Einrichtung der neuen Parkzone 4 "Freizeitbereiche" sind technische Vorarbeiten notwendig. Dazu zählen zum Beispiel die Anpassung der Beschilderungen, die entsprechende Programmierung der Parkscheinautomaten sowie eine Anpassung für die App-Nutzung durch den externen Dienstleister.

Gründe für die Anpassung der Gebührenordnung

Durch steigende Kfz-Zulassungszahlen und eine weiterhin feststellbare konstante Nutzung von Autos als Verkehrsmittel im Alltag, werden Parkplätze im öffentlichen Raum zunehmend knapp. Dadurch kommt es zu einem Mehrverkehr bei der Parkplatz- oder Stellplatzsuche und einzelne Ziele werden mit dem Auto gegebenenfalls nur schwer erreichbar. Diese Entwicklung betrifft nicht nur die Innenstadt und dicht bebaute Wohngebiete, sondern auch Freizeitbereiche und Standorte abseits des Einzelhandels.

Die negativen Auswirkungen des Parkdrucks erfordern eine zunehmende Steuerung des ruhenden Autoverkehrs. Eine zentrale Steuerungsmöglichkeit ist die Anpassung der Parkregelungen. Ziel ist dabei die Erreichbarkeit von Örtlichkeiten im Umfeld der Parkplätze mit dem Pkw weiterhin zu gewährleisten ohne beispielsweise Parkverbote aussprechen zu müssen. Parkgebühren können zu einer gerechten Nutzung der begrenzt vorhandenen öffentlichen Parkflächen beitragen. Dadurch werden Parksuchverkehre und die daraus resultierenden Belastungen für die Menschen und die Umwelt reduziert.

Daher tritt ab 1. Januar 2025 eine neue Gebührenordnung für die Parkzonen 1 und 2 in Kraft. Eine wesentliche Neuerung ist die Möglichkeit, für die ersten 15 Minuten kostenfrei zu parken. Zu Kontrollzwecken muss dennoch ein kostenfreies Parkticket am Parkscheinautomat gezogen und hinter der Windschutzscheibe platziert oder alternativ per App die Startzeit des Parkens aktiviert werden.

Die Parkzonen 1 bis 3

Die bisher eingerichteten Bewirtschaftungszonen orientieren sich vor allem an Zentren des Einzelhandels. Sie finden sich entsprechend in der Innenstadt (Parkzone 1), im erweiterten Bereich der Innenstadt und in den Kernbereichen der Stadtteilzentren (Parkzone 2), sowie in den Randbereichen der Innenstadt und der größeren Stadtteilzentren und in den kleineren Stadtteilzentren (Parkzone 3).

Die jeweiligen Verweilzeiten sind an den Zeitaufwand beispielsweise für den Einkauf oder eine kurze Erledigung mit kurzem Fußweg zum Ziel angepasst. Für Langzeitparkende steht eine ausreichende Anzahl an zentral gelegenen Parkmöglichkeiten wie privat bewirtschaftete Parkhäuser und Parkgaragen zur Verfügung. Damit wird eine möglichst hohe Fluktuation auf den öffentlichen Parkplätzen erreicht, um vielen Kfz-Nutzenden die Möglichkeit einer Anreise mit dem Pkw zu ermöglichen.

Einrichtung der Parkzone 4 am Baldeneysee

Ab dem 1. Januar 2025 soll außerdem die Parkzone 4 für Freizeitbereiche am Baldeneysee entlang der Freiherr-vom-Stein-Straße sowie am Parkplatz "Regattaturm" eingeführt werden. Diese Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Essen und sind öffentlich gewidmet.

Insgesamt stehen entlang der Freiherr-vom-Stein-Straße (östlich des Abzweigs Lerchenstraße), auf dem Schotterplatz nördlich der Straße sowie an der Zufahrt zum Anleger der Weißen Flotte rund 400 Parkplätze zur Verfügung. Der Parkplatz am Regattaturm verfügt zusätzlich über rund 250 Parkplätze.

Die Parkplätze werden ab 1. Januar 2025 mit Parkscheinautomaten bewirtschaftet. Ab einer Parkdauer von 121 Minuten werden in diesem Bereich Tagestickets (bis 24 Uhr eines Tages) angeboten. Damit soll den Bedürfnissen der Besucher*innen des Baldeneysees Rechnung getragen werden, die in der Regel längere Aufenthalte planen. Mit der Bewirtschaftung wird sichergestellt, dass die Verweil-, Sport- und Freizeitabsichten der Besucher*innen gewährleistet bleiben. Denn so kann erreicht werden, dass diese Parkabschnitte nicht anderweitig belegt werden und damit nur wenigen Nutzerinnen*Nutzern zur Verfügung stehen.

Anpassung der Bewohnerparkgebühren

Zudem werden erstmals seit 21 Jahren die Gebühren für Bewohnerparkausweise angepasst. Mit Beschluss des Rats der Stadt Essen und auf Grundlage der geänderten Landesverordnung vom 18. Februar 2022, die den Kommunen mehr Handlungsspielraum bei der Gebührenfestlegung gibt, wird die Gebührenordnung für Bewohnerparkausweise ebenfalls ab dem 1. Januar 2025 angepasst. Die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis beträgt künftig 75 Euro pro Jahr (zuvor 30 Euro) und demnach 150 Euro für zwei Jahre (zuvor 60 Euro). Außerdem werden die Gebühren für die Ersatzausstellung bei Verlust oder Änderungen von derzeit 15 auf 30 Euro angepasst. Alle weiteren Gebühren und Regelungen wie zum Beispiel der Erwerb und die Erstattungsregelung von Besucherparkausweisen bleiben unverändert. Aktuell wurden rund 4.000 Bewohnerparkausweise ausgegeben.

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