Information für Grundstückseigentümer*innen im Vorfeld des Jahresbescheides 2025

18.10.2024

Noch bis zum 13. November 2024 können Grundstückseigentümer*innen dem Fachbereich Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt der Stadt Essen folgende Angaben melden, damit diese im Jahresbescheid über die Grundbesitzabgaben 2025 noch berücksichtigt werden können: Grundstücks- und Wohnungsverkäufe, Zwischenzählerstände für Gartengießwasser, Verwalterwechsel sowie Namens- und Adressänderungen.

Entsprechende Mitteilungen können in elektronischer Form unter www.essen.de/gba an das Stadtsteueramt übermittelt werden. Mitteilungen, die nach diesem Stichtag eingehen, werden im ersten Änderungsbescheid bzw. zukünftig berücksichtigt.

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