Einbürgerungsbehörde mit neuem Verfahren

11.11.2024

Seit Jahren steigen die Antragszahlen auf Einbürgerungen deutschlandweit. In Essen haben sich die Zahlen seit 2021 fast verdoppelt. Während das Niveau seit 2015 bei durchschnittlich 1.100 zu bearbeitenden Anträgen lag, waren es 2023 bereits 3.061 Einbürgerungsanträge. Die Tendenz steigt weiterhin spätestens seit der neuen Gesetzeslage im Juni 2024. Daraus resultieren hohe Rückstände bei der Einbürgerungsbehörde. Mit mehr Personal (plus 38,5 Mitarbeitende) und einem prozessoptimierten Verfahren will die Stadtverwaltung diese Bearbeitungsrückstände schnellstmöglich abarbeiten. Das bisherige Verfahren sah eine vierschrittige Antragstellung vor, die eine Terminanfrage per E-Mail, eine Erstberatung, eine Antragsaufnahme und letztlich die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde vorsah. Das neue digitalisierte Verfahren verzichtet auf die Erstberatung, stattdessen laden Antragstellende ihre Unterlagen online hoch, diese werden entsprechend geprüft. Dann wird ein Online-Termin für die persönliche Aushändigung der Einbürgerungsurkunde vereinbart. Dadurch sowie durch das zusätzliche Personal wird die Bearbeitungszeit verkürzt. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass ein Einbürgerungsverfahren statt der bisherigen 1,5 Jahre, dann 4 Monate dauern wird. Außerdem entfällt die zuletzt sehr lange Wartezeit auf eine persönliche Vorsprache zu einem Erstberatungsgespräch. Das neue Verfahren startet ab dem 1. Dezember.

Was müssen Antragstellende nun tun?

In den kommenden Wochen erhalten Menschen, die in den vergangenen zwei Jahren einen Erstkontakt per E-Mail zur Ausländerbehörde Essen mit dem Wunsch auf eine Einbürgerung gesucht haben, Post. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass rund 8.000 Anfragende betroffen sind. In dem E-Mail-Anschreiben der Stadtverwaltung wird das neue digitalisierte Verfahren ausführlich beschrieben, außerdem gibt es eine Anleitung, was die angeschriebenen Personen im nächsten Schritt tun müssen. Für die neue Onlinedienstleistung benötigen Antragsteller*innen beispielsweise die sogenannte Bund ID oder eine eID. Das bisher bestehende Sammelpostfach der Einbürgerungsbehörde wird eingestellt, Anfragen zu Antragstellungen werden nicht mehr bearbeitet. Antragstellende, die bereits einen Termin haben, können diesen stornieren und ebenfalls das neue digitale Verfahren nutzen. Wer bereits einen Antrag gestellt hat, der sich in Bearbeitung befindet, muss nichts weiter tun. Über das Postfach eingereichte Unterlagen werden weiterhin berücksichtigt.

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