In einem Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zu den verkehrlichen Anordnungen an der Kreuzung Huyssenallee / Rüttenscheider Straße ist das Gericht der Argumentation der Stadt Essen nicht gefolgt. Das Gericht bemängelte eine unzureichende Ausführung zur Ermächtigungsgrundlage und eine nicht überzeugende Ermessensausübung. Insbesondere hob das Gericht hervor, dass die beanstandete Anordnung sich auf den Teil der Rüttenscheider Straße bezieht, der nicht als Fahrradstraße ausgewiesen ist.
Die Verwaltung wird die Erwiderungsfrist (bis 22. November) nun nutzen, um einerseits den Beschluss zu analysieren und andererseits wie geplant weitere Gespräche zur Optimierung der bisherigen Maßnahmen auch an dem beklagten Straßenabschnitt zu führen. Das Amt für Straßen und Verkehr prüft derzeit wie die Vorgabe des Gerichtes umzusetzen ist. Die vorgebrachten rechtlichen Einwände werden natürlich von der Essener Stadtspitze ernst genommen.
So haben sich auch Oberbürgermeister Thomas Kufen, Verkehrsdezernentin Simone Raskob und weitere Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung unmittelbar nach Umsetzung der verkehrlichen Maßnahmen im Gespräch (am 23. Oktober) mit den Bürgerinnen*Bürgern über Anregungen und Verbesserungshinweise ausgetauscht. Auch diese werden derzeit ausgewertet und geprüft. Außerdem ist ein Gespräch unter anderem mit Vertreterinnen*Vertretern der Wirtschaft noch im November geplant. Auch Hinweise daraus werden in die anstehende Bewertung einfließen und den Ratsgremien vorgelegt.
Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201 88-0 (ServiceCenter Essen)
E-Mail: presse@essen.de
URL: www.essen.de/presse