Das Wichtigste auf einen Blick:
Am heutigen Dienstag (12.11.) wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses über den aktuellen Sachstand über ehrenamtliche Vormundschaften für Kinder berichtet. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts am 1. Januar 2023 wurden wichtige Maßnahmen ergriffen, um die Rechte von Mündeln – den Kindern, für die eine Vormundschaft besteht – nachhaltig zu stärken. Das Gesetz sieht vor, dass ehrenamtliche Einzelvormundschaften vermehrt zum Einsatz kommen, da Ehrenamtliche durch eine geringere Fallzahl mehr individuelle Zeit und Aufmerksamkeit für jedes Kind aufbringen können. Der Sozialdienst katholischer Frauen Essen-Mitte e.V. (SkF) hat im Zuge der Reform die Aufgabe übernommen, die Akquise, Schulung und fachliche Begleitung von ehrenamtlichen Vormundinnen und Vormündern zu übernehmen.
Großes Engagement und weitere Ziele
Seit Beginn der Initiative wurden 19 Ehrenamtliche vom SkF begleitet, darunter neun Vormünder und zehn Patinnen*Paten. Das Konzept zeigt bereits positive Erfolge und wird durch intensive Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung weiter gefördert. Ziel ist es, die Zahl der ehrenamtlichen Patinnen*Paten und Vormundschaften kontinuierlich zu steigern, um möglichst vielen Kindern eine einfühlsame und individuelle Betreuung zu ermöglichen.
Einstieg über Patenschaften – ein innovatives Konzept
Das Konzept von SkF und Jugendamt bietet eine niedrigschwellige Möglichkeit für Engagierte, über eine Patenschaft erste Bindungen zu einem Kind oder Jugendlichen aufzubauen. In dieser Phase bleibt die elterliche Sorge bei einem Vormundschaftsverein. Wenn eine stabile Bindung zwischen Patinnen*Paten und Kind entsteht und der Wunsch auf beiden Seiten besteht, kann die Patenschaft zu einer Vormundschaft weiterentwickelt werden. In diesen Fällen übernimmt der SkF die gerichtliche Beantragung der elterlichen Sorgeübertragung an die Ehrenamtlichen.
Gezielte Schulung und Unterstützung durch den SkF Essen-Mitte
Zur Vorbereitung auf diese verantwortungsvolle Aufgabe bietet der SkF eine umfassende Schulungsreihe an, die Grundlagen der Vormundschaft, psychologische und pädagogische Kompetenzen sowie rechtliche Kenntnisse vermittelt. Die Schulungen, die sich über etwa 16 Stunden erstrecken, finden an Samstagen und abends statt, um auch Berufstätigen eine Teilnahme zu ermöglichen. Nach Bedarf umfasst das Programm die Module "Grundlagen der Vormundschaft", "Psychologische und pädagogische Grundlagen", "Asyl- und Aufenthaltsrecht für unbegleitete Minderjährige", "Bildung und Ausbildungsmöglichkeiten" sowie "Kontaktgestaltung mit Mündeln". Zusätzlich werden monatliche Austauschtreffen organisiert, um den Ehrenamtlichen eine Plattform für Erfahrungs- und Wissensaustausch zu bieten.
Förderung ehrenamtlicher Einzelvormundschaften als Stütze der Kinderrechte
Im Rahmen der Gesetzesreform ist vorgesehen, dass für jedes Kind die am besten geeignete Vormundschaftsform gewählt wird. Ehrenamtliche Einzelvormundinnen und Einzelvormünder sollen bevorzugt werden, wenn sie gleichermaßen geeignet sind wie Amtsvormünder*innen. Dies ermöglicht eine dauerhafte und persönliche Bindung, die für viele Kinder besonders wertvoll ist. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Essen hat daher im November 2022 beschlossen, dem SkF Essen-Mitte die verantwortungsvolle Aufgabe zu übertragen, Ehrenamtliche zu gewinnen, auszubilden und fachlich zu unterstützen.
Für weitere Informationen oder bei Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Vormund oder Patin*Pate können sich Interessierte an den Sozialdienst katholischer Frauen Essen-Mitte e.V. wenden:
Kira Nienhaus,
Telefon: 0201 319375-600
E-Mail: wegbegleitung@skf-essen.de
www.skf-essen.de/einrichtungen/vormundschaften
Weitere Informationen finden Interessierte in der Vorlage 1412/2024/4.
Stadt Essen
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