Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung hat sich heute (13.11.) für acht verkaufsoffene Sonntage im 1. Halbjahr 2025 ausgesprochen. Die nachstehenden Sonntage sollen in den jeweiligen Stadtteilen verkaufsoffen sein und im Zusammenhang mit den genannten Veranstaltungen stattfinden:
Das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen (NRW)
Die Grundlage für den Beschluss ist das Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) vom 16. November 2006 in der am 30. März 2018 in Kraft getretenen Fassung. Sämtliche Terminvorschläge für 2025 müssen die Anforderung erfüllen, dass je Verkaufsstelle maximal acht verkaufsoffene Sonntage eingeräumt werden (§ 6 Abs. 1 S. 1 LÖG NRW) und dass im gesamten Stadtgebiet maximal 16 Kalendersonntage für die Freigabe verkaufsoffener Sonntage in Anspruch genommen werden (§ 6 Abs. 4 S. 3 LÖG NRW).
Weitere Informationen finden Interessierte in der Vorlage 1394/2024/3.
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