Bochumer Landstraße: Baubeginn mehrerer Maßnahmen beschlossen

27.11.2024

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Ratsentscheidung: Bau und Baubeginn mehrerer Maßnahmen auf der Bochumer Landstraße in Freisenbruch
  • Ausblick: Im Bereich Bochumer Landstraße / Sachsenring / Rodenseelstraße soll ein neues Nahversorgungszentrum entstehen und hierfür muss der gesamte Kreuzungsbereich um- und ausgebaut werden.
  • Hintergrund: Der Verkehrsknoten ist schon heute nicht ausreichend leistungsfähig.

Der Rat der Stadt Essen hat heute (27.11.) den Bau und Baubeginn mehrerer Maßnahmen auf der Bochumer Landstraße in Freisenbruch beschlossen.

Zum einen wurde der Baubeginn für den Aus- und Umbau der Kreuzung Bochumer Landstraße / Sachsenring / Rodenseelstraße beschlossen. Hintergrund der Planungen ist, dass im Bereich Bochumer Landstraße / Sachsenring / Rodenseelstraße ein neues Nahversorgungszentrum entsteht und hierfür der gesamte Kreuzungsbereich um- und ausgebaut werden soll. Es ist vorgesehen, den aktuell versetzten Knotenpunkt zu einer sicheren und gut einsehbaren Kreuzung umzugestalten und die Kreuzung so zu verändern, dass die Rodenseelstraße und der Sachsenring künftig unmittelbar aufeinander zulaufen. Die Einmündung der Rodenseelstraße in die Bochumer Landstraße wird daher zukünftig etwa 70 Meter weiter östlich und die Einmündung des Sachsenrings in die Bochum Landstraße künftig rund 30 Meter weiter westlich als derzeit liegen. Die Gesamtkosten liegen in Höhe von 13,7 Millionen Euro. Für den motorisierten Verkehr bleiben alle Fahrbeziehungen erhalten, und es werden Abbiegefahrstreifen eingerichtet. Radfahrende profitieren von durchgängig separaten Radverkehrsanlagen, die sicher und konfliktarm gestaltet sind. Gehwege werden verbreitert und barrierefreie Querungsstellen eingerichtet. Neue Grünflächen und Bäume verschönern das Stadtbild.

Die Planung wurde bereits in der Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität im Februar 2023 beschlossen. Zur Umsetzung des Projekts ist der Ankauf zweier Privatgrundstücke auf der Bochumer Landstraße erforderlich. Zunächst war vorgesehen, dass der Investor beide Objekte erwirbt und abreißt. Da der Investor dazu zeitnah nicht in Lage ist, wurde vereinbart, dass die Stadt Essen die Gebäude erwirbt und abreißt, damit der Straßenausbau zeitnah realisiert werden kann. Der Abriss des bereits angekauften Gebäudes Hellweg 188 soll im Vorfeld durchgeführt werden.

Rodungsarbeiten wurden bereits Anfang 2021 durchgeführt. Zudem fanden Baugrunderkundungen und bergbauliche Erkundungsbohrungen statt. Die bergbaulichen Sicherungsarbeiten an den Flözen mussten durchgeführt und alle Hohlräume verfüllt werden, um einen tragfähigen Untergrund zu schaffen. Erst nach Abschluss dieser Arbeiten konnten die Stadtwerke mit der Leitungsverlegung beginnen, die bis Ende 2024 abgeschlossen sein soll. Vor dem Straßenbau müssen weitere Versorgungsträger ihre Leitungen verlegen. Die Bauabschnitte müssen entsprechend eingeplant werden, um eine effiziente Koordination zu gewährleisten. Die Straßenbauarbeiten beginnen Mitte 2025 und dauern zweieinhalb Jahre. Während der einzelnen Bauphasen sollen alle Verkehrsbeziehungen offenbleiben und nur kurzzeitig eingeschränkt werden.

Bedingt durch den Zustand und um Synergien zu sparen, sollen darüber hinaus weitere, angrenzende Fahrbahnflächen der Bochumer Landstraße im Zuge der Baumaßnahme erneuert werden. Denn zum anderen hat sich der Rat heute (27.11.) für zwei Fahrbahnerneuerungen auf der Bochumer Landstraße im Bereich von Kütingsgarten bis Zweibachegge mit Gesamtkosten in Höhe von 1,3 Millionen Euro und im Bereich von Renzelweg bis Stadtgrenze mit Gesamtkosten in Höhe von 1,5 Millionen Euro ausgesprochen.

Weitere Informationen finden Interessierte in der Vorlage 1506/2024/6.

Zum Hintergrund

Die heutige ungenügende Versorgung speziell im Bereich der Lebensmittel soll durch das Einkaufszentrum verbessert werden. Dazu wurde der Bebauungsplan Nr. 25/18 "Bochumer Landstraße / Sachsenring / Rodenseelstraße" aufgestellt, welcher im Zuge dieser Maßnahme umgesetzt werden soll. Der Verkehrsknoten ist schon heute nicht ausreichend leistungsfähig. Unabhängig von der Entwicklung im Planungsgebiet des Bebauungsplans ist durch weitere Planungsvorhaben im Umfeld von zusätzlichen Verkehren auszugehen, die dazu führen, dass der Knoten zukünftig eine ungenügende Qualitätsstufe aufweist.

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