Verkaufsoffene Sonntage für das 1. Halbjahr 2025 beschlossen
27.11.2024
Der Rat der Stadt Essen hat in seiner heutigen (27.11.) Sitzung die Grundlage für die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen im 1. Halbjahr 2025 beschlossen.
Die nachstehenden Sonntage sollen in den jeweiligen Stadtteilen verkaufsoffen sein und im Zusammenhang mit den genannten Veranstaltungen stattfinden:
- 12. Januar
Innenstadt: Essener Wintertraum (ehemals Essen on Ice) - 6. April
Werden: Holländischer Stoff- und Tuchmarkt - 13. April
Rüttenscheid: Techno-Classica
Altenessen: Frühlingsfest - 11. Mai
Innenstadt: 27. Essen Original
Steele: 24. Gilde der Marktschreier
Kettwig: 10. Kettwiger Frühlingsfest - 25. Mai
Kettwig: Kettwiger Weinfest - 1. Juni
Steele: 46. Steeler Weinfest - 15. Juni
Rüttenscheid: 11. Kunstmeile
Werden: Werden swingt
Das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen (NRW)
Die Grundlage für den Beschluss ist das Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) vom 16. November 2006 in der am 30. März 2018 in Kraft getretenen Fassung. Sämtliche Terminvorschläge für 2025 müssen die Anforderung erfüllen, dass je Verkaufsstelle maximal acht verkaufsoffene Sonntage eingeräumt werden (§ 6 Abs. 1 S. 1 LÖG NRW) und dass im gesamten Stadtgebiet maximal 16 Kalendersonntage für die Freigabe verkaufsoffener Sonntage in Anspruch genommen werden (§ 6 Abs. 4 S. 3 LÖG NRW).
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