Verkaufsoffene Sonntage für das 1. Halbjahr 2025 beschlossen

27.11.2024

Der Rat der Stadt Essen hat in seiner heutigen (27.11.) Sitzung die Grundlage für die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen im 1. Halbjahr 2025 beschlossen.

Die nachstehenden Sonntage sollen in den jeweiligen Stadtteilen verkaufsoffen sein und im Zusammenhang mit den genannten Veranstaltungen stattfinden:

  • 12. Januar
    Innenstadt: Essener Wintertraum (ehemals Essen on Ice)
  • 6. April
    Werden: Holländischer Stoff- und Tuchmarkt
  • 13. April
    Rüttenscheid: Techno-Classica
    Altenessen: Frühlingsfest
  • 11. Mai
    Innenstadt: 27. Essen Original
    Steele: 24. Gilde der Marktschreier
    Kettwig: 10. Kettwiger Frühlingsfest
  • 25. Mai
    Kettwig: Kettwiger Weinfest
  • 1. Juni
    Steele: 46. Steeler Weinfest
  • 15. Juni
    Rüttenscheid: 11. Kunstmeile
    Werden: Werden swingt

Das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen (NRW)

Die Grundlage für den Beschluss ist das Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) vom 16. November 2006 in der am 30. März 2018 in Kraft getretenen Fassung. Sämtliche Terminvorschläge für 2025 müssen die Anforderung erfüllen, dass je Verkaufsstelle maximal acht verkaufsoffene Sonntage eingeräumt werden (§ 6 Abs. 1 S. 1 LÖG NRW) und dass im gesamten Stadtgebiet maximal 16 Kalendersonntage für die Freigabe verkaufsoffener Sonntage in Anspruch genommen werden (§ 6 Abs. 4 S. 3 LÖG NRW).

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