Einrichtung einer Außengastronomie auf dem Willy-Brandt-Platz

12.12.2024

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Kenntnisnahme im Ausschuss: Erteilung einer unbefristeten Sondernutzungserlaubnis zur Einrichtung einer Außengastronomie auf dem Willy-Brandt-Platz.
  • Gültigkeit: Die Sondernutzung gilt ab 1. Januar 2025.

Im Rahmen des Neubaus des Königshofs am Willy-Brandt-Platz in der Essener Innenstadt wurde eine Sondernutzungserlaubnis für die Einrichtung einer ganzjährigen Außengastronomie beantragt. Die Verwaltung hat den Antrag geprüft und, unter Berücksichtigung der entsprechenden Auflagen, die beantragte Sondernutzung ab dem 1. Januar 2025 erteilt. Daher hat der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat in seiner heutigen (12.12.) Sitzung die Erteilung einer unbefristeten Sondernutzungserlaubnis zur Errichtung einer Außengastronomie auf der fußläufigen öffentlichen Verkehrsfläche des Willy-Brandt-Platzes zur Kenntnis genommen.

Die Sondernutzung umfasst eine Gesamtfläche von 1.039 Quadratmetern und gilt jährlich für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Oktober. Zudem wurde eine Sondernutzung für eine Fläche von 433 Quadratmetern für die jährliche Nutzung vom 1. November bis 31. Oktober beantragt und genehmigt.

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