Gleichstellungsplan 2025 bis 2028 für die Stadtverwaltung Essen

18.12.2024

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Ratsbeschluss: Gleichstellungsplan für die Stadtverwaltung Essen von 2025 bis 2028.
  • Ziele und Umsetzung: Der Gleichstellungsplan fördert Gleichberechtigung, Chancengleichheit und familienfreundliches Arbeiten durch sieben zentrale Themenfelder. Überprüfung der Fortschritte durch ein Zwischen- und Abschlusscontrolling.
  • Aktuelle Beschäftigungsstruktur: 57 Prozent der insgesamt 10.875 Mitarbeitenden sind weiblich, jedoch bestehen Unterrepräsentationen im technischen Dienst und der Feuerwehr.

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein zentrales Leitprinzip der Verwaltungs- und Führungskultur und seit vielen Jahren eine feste Größe bei der Stadtverwaltung Essen. Der Rat der Stadt Essen hat in seiner heutigen (18.12.) Sitzung den Gleichstellungsplan 2025 bis 2028 für die Stadtverwaltung Essen beschlossen.

Der Gleichstellungsplan zielt als strategisches Instrument darauf ab, die Gleichberechtigung und Chancengleichheit zwischen Mann und Frau in der Stadtverwaltung Essen sicherzustellen. Dies soll gemäß dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz -LGG) über die Umsetzung von vier Zielbereichen erfolgen:

  • Verwirklichung des Grundrechts auf Gleichberechtigung
  • Abbau von Unterrepräsentanzen
  • Vereinbarkeit von Beruf, Familien- und Privatleben
  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen

Der Schwerpunkt des Gleichstellungplans 2025 – 2028 liegt auf sieben Themenfeldern, die zur Umsetzung der vier Zielbereiche beitragen. Jedes Themenfeld beinhaltet dabei detaillierte Schritte, die aktuell bzw. zukünftig auf dem Weg zur Gleichstellung ergriffen werden. Ergänzt wird der Gleichstellungplan um Zahlen, Daten und Fakten zur Beschäftigtenstruktur.

Die einzelnen Themenfelder:

  • Organisationskultur
  • Chancengleichheit von Anfang an
  • Talente erkennen und entwickeln
  • Familienfreundliche Arbeitgeberin: Berufs- und Privatleben
  • Zeit- und ortsflexibles Arbeiten
  • Netzwerke
  • Fairer Umgang miteinander

Gültigkeit des Gleichstellungsplans und Ausblick

Der Gleichstellungsplan gilt für die Stadtverwaltung Essen einschließlich der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und ist für vier Jahre bis zum 31. Dezember 2028 gültig. Nach zwei Jahren wird die Zielerreichung zum Stichtag 30. Juni 2026 über ein Zwischencontrolling überprüft. Zum Ende der Gültigkeit dieses Gleichstellungsplans erfolgt ein Abschlusscontrolling mit Evaluierung der getroffenen Schritte zur Gleichstellung zum Stichtag 30. Juni 2028.

Die aktuelle Beschäftigungsstruktur

Im Jahr 2024 verzeichnet die Stadtverwaltung Essen einschließlich der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen insgesamt 10.875 Mitarbeiter*innen, wobei 57 Prozent weiblich und 43 Prozent männlich sind. Insgesamt gibt es 2.471 Beamtinnen*Beamte und 8.404 Beschäftigte. Die Stadt Essen hat bereits in vielen Bereichen das Ziel der Gleichberechtigung und Chancengleichheit erreicht. So zeigt der Personalstand im Zehnjahresvergleich, dass mehr als die Hälfte des Personals (57 Prozent) weiblich ist. Insbesondere in den höheren Eingruppierungen ist der Frauenanteil deutlich gestiegen. Diese positive Entwicklung zeigt sich auch an dem Anstieg weiblicher Führungskräfte. Eine deutliche Unterrepräsentanz von Frauen ist besonders im (gewerblich) technischen Dienst sowie bei der Feuerwehr sichtbar. Demgegenüber steht eine Überpräsenz im Sozial- und Erziehungsdienst.

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