Bundestagswahl: Rat beschließt Regelungen für die Vermietung von Räumlichkeiten an politische Parteien

18.12.2024

Die vorgezogenen Bundestagswahlen im kommenden Jahr haben auch Auswirkungen auf die Vermietungen von städtischen Räumlichkeiten an politische Parteien in den Monaten Januar und Februar.

Für zahlreiche städtische Räume, Einrichtungen und Anlagen gelten Regelungen, dass deren Überlassung drei Monate vor Bundestagswahlen nicht erfolgt. Darüber hinaus besteht ein allgemeines Neutralitätsgebot der Verwaltung vor Wahlen. Da die aktuellen politischen Entwicklung nicht voraussehbar war, haben die Parteien ihre jährlichen Neujahrsempfänge bereits langfristig auf die Zeit zu Beginn des neuen Kalenderjahres terminiert, Einladungen versandt und Vorbereitungen getroffen. Diese Veranstaltungen sollen stattfinden dürfen, jedoch längstens bis zum 09. Februar 2025. Das hat der Rat in seiner Dezember-Sitzung beschlossen. Eine Überlassung von Räumlichkeiten soll damit ausnahmsweise ermöglicht werden.

Schulgebäude und Kindergärten unterliegen jedoch uneingeschränkt dem Neutralitätsgebot. Für sie besteht das Gebot bis zur Bundestagswahl von dem Tag an, an welchem der Bundespräsident den Wahltag bestimmt hat. Diese Regelung gilt einmalig nur für diese Bundestagswahl.

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