Das Wichtigste auf einen Blick:
Die Sport-Gemeinschaft Essen-Schönebeck 19/68 e.V. (SGS Essen) wurde vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) offiziell als Leistungszentrum im Frauenfußball anerkannt. Gemeinsam mit der TSG Hoffenheim und dem FC Bayern München gehört die SGS Essen damit ab Januar 2025 zu den ersten drei Vereinen, die den Status eines DFB-Leistungszentrums erhalten haben. Darüber hinaus wurden der Eintracht Frankfurt, der SC Freiburg und der VfL Wolfsburg als DFB-Talentförderzentrum anerkannt.
Nach einer Pilotphase von Februar bis Mai 2024 hatten alle Vereine der Google Pixel Frauen-Bundesliga, der 2. Frauen-Bundesliga sowie der Regionalligen die Möglichkeit, sich bis zum 30. September 2024 für die Anerkennung zu bewerben. Neben einer umfassenden Prüfung der Konzepte erfolgte ein enger Austausch zwischen dem DFB und den Vereinen, darunter auch Vor-Ort-Besuche.
"Mit der Einführung der Leistungs- und Talentförderzentren setzt sich der DFB für die Zukunft des Frauenfußballs in Deutschland ein", so Oberbürgermeister Thomas Kufen. "Umso mehr freut es mich als Oberbürgermeister der Stadt Essen, dass die SGS Essen als einer der ersten Vereine in Deutschland den Status eines DFB-Leistungszentrums erhalten hat. Dies ist auch für den Verein und seine Mitglieder eine tolle Bestätigung und Würdigung ihrer Arbeit. Im Namen der Stadt Essen gratuliere ich der SGS Essen herzlich zu dieser Anerkennung. Damit wird in unserer Sportstadt Essen, in der Region und darüber hinaus ein starkes Zeichen für die Förderung des Frauenfußballs gesetzt."
Um eine Anerkennung zu erhalten, müssen die Vereine Mindestanforderungen in den Bereichen "Sport/Fußballausbildung", "Umfeldmanagement", "Management", "Infrastruktur" und "Personal" erfüllen. So müssen die Vereine zum Beispiel qualifizierte Trainer*innen für die Ausbildung der Nachwuchsfußballerinnen gewährleisten. Dabei ist auch die Zusammenarbeit mit Athletiktrainerinnen*Athletiktrainern, Torwarttrainerinnen* Torwarttrainern sowie Expertinnen*Experten aus der Sportpsychologie ein Kriterium. Neben der professionellen physiotherapeutischen Betreuung, Ernährung oder Kinder- und Jugendschutz gehören auch die sportliche und organisatorische Leitung zu den Voraussetzungen.
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