Im Vorfeld der Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025, informiert das Wahlamt der Stadt Essen über wichtige Details und Termine zu den Themen Wahlberechtigung, Wahlbenachrichtigung und Briefwahl.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag mit Hauptwohnung in Deutschland gemeldet sind oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Zum Stichtag am 12. Januar 2025 waren 397.418 Personen in Essen zur Bundestagswahl wahlberechtigt. Eine Einsichtnahme in das Essener Wählerverzeichnis ist vom 3. bis 7. Februar 2025 im Wahlamt, Kopstadtplatz 10, 45127 Essen, 2. Etage, während der Öffnungszeiten von 8:30 bis 16 Uhr möglich. Deutsche mit Wohnsitz im Ausland dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch an der Bundestagswahl teilnehmen. Weitere Informationen hierzu gibt es unter www.bundeswahlleiterin.de.
Versand der Wahlbenachrichtigungsbriefe
Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind, erhalten bis spätestens 2. Februar ihren Wahlbenachrichtigungsbrief. Wer diesen bis zu diesem Termin nicht bekommen hat, kann bei der Telefon-Hotline des Wahlamtes unter 0201 88-12345 einen neuen Wahlbenachrichtigungsbrief beantragen.
In dem Wahlbenachrichtigungsbrief stehen der Wahlbezirk und der Wahlraum, in dem die Stimme abgegeben werden kann. Ist der Brief nicht vorhanden oder verloren gegangen, können alle, die ins Wählerverzeichnis aufgenommen sind, auch unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses im jeweils zugewiesenen Wahlraum wählen.
Den Wahlraum können Wähler*innen unter der Hotline 0201 88-12345 erfragen oder sich diesen unter www.essen.de/wahlraeumeBW2025 mit Adresse und Foto anzeigen lassen.
Briefwahl
Wegen der stark verkürzten Fristen, die für die Stimmabgabe per Post bei dieser Wahl gelten, empfiehlt das Wahlamt die Stimmabgabe am Wahltag im Wahlraum oder voraussichtlich ab Freitag, 7. Februar, im Direktwahlbüro im Rathaus, Porscheplatz 1, 45127 Essen (barrierefrei). Das Direktwahlbüro ist montags bis freitags von 8:30 bis 16 Uhr geöffnet. Benötigt werden dafür der Wahlbenachrichtigungsbrief und der Personalausweis oder Reisepass.
Wer seine Stimmen per Brief abgeben möchte, kann dies ab Donnerstag, 23. Januar, online beantragen. Hier gibt es zwei Varianten:
Wichtig: Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt voraussichtlich am Freitag, 7. Februar. Erst dann sind die Stimmzettel gedruckt und geliefert.
Der Antrag kann auch mit der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes gestellt werden. Der Antrag ist vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und in einem frankierten Umschlag an die Adresse: Stadt Essen, Wahlamt, 45110 Essen, zu senden.
Briefwahlanträge können auch formlos gestellt werden. Die Beantragung muss allerdings schriftlich per E-Mail an: wahl@essen.de oder per Brief an: Stadt Essen, Wahlamt, 45110 Essen, erfolgen. Hierbei sind Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, die persönliche Unterschrift und Angaben zu der Adresse, an die die Briefwahlunterlagen zugestellt werden sollen, erforderlich. Bei gemeinsamen Anträgen von Ehegatten oder Familien werden persönliche Angaben und die Unterschrift jeder wahlberechtigten Person benötigt.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, benötigt eine schriftliche Vollmacht, die unter www.essen.de/briefwahl-online heruntergeladen werden kann.
Per Post gestellte Briefwahlanträge sollten bis zum 19. Februar im Wahlamt Essen, Stadt Essen, Wahlamt, 45110 Essen, eingegangen sein, damit der Rückversand des Wahlbriefes noch rechtzeitig möglich ist.
Wahlschein
Der Wahlschein ist, neben dem Stimmzettel, der wichtigste Bestandteil der Briefwahlunterlagen. Wer per Brief wählen möchte, muss den Wahlschein auf der Rückseite unterschreiben – er versichert so an Eides statt, dass er geheim gewählt hat. Wichtig: Ohne Unterschrift wird der Wahlbrief bei der Auswertung zurückgewiesen. Mit den Briefwahlunterlagen wird ein Merkblatt übersandt, das noch einmal alles Wesentliche für die Briefwahl zusammenfasst.
Wer seine Briefwahlunterlagen beantragt, aber nicht erhalten hat oder seine Briefwahlunterlagen verliert, muss dies bis Samstag, 22. Februar, 12 Uhr, beim Wahlamt, Kopstadtplatz 10, 2. Etage, 45110 Essen, schriftlich erklären. Dann ist eine Neuausstellung von Briefwahlunterlagen möglich.
Rücksendung von Wahlbriefen
Die Wahlbriefe müssen so rechtzeitig versandt werden, dass sie am Wahltag bis 18 Uhr beim Wahlamt der Stadt Essen eingehen. Praktisch heißt das: Der Wahlbrief muss am Samstag vor der Wahl, also am 22. Februar, von der Deutsche Post AG in der Poststelle des Rathauses eingeliefert werden oder noch am Wahltag bis 18 Uhr in den Hausbriefkasten des Rathauses, 45127 Essen, Porscheplatz 1, oder des Wahlamtes, 45127 Essen, Kopstadtplatz 10, eingeworfen werden. Briefwähler*innen sollten deshalb auf die Leerungszeiten der Postbriefkästen achten. Wichtig sind außerdem die Postlaufzeiten, insbesondere, wenn man die Briefwahl aus dem Ausland wahrnehmen möchte. Generell gilt: Die Briefwähler*innen tragen die Verantwortung für den rechtzeitigen Eingang des Wahlbriefes, damit dieser noch berücksichtigt werden kann.
Telefon-Hotline des Wahlamtes
Bei Fragen zum Thema hilft das Wahlamt der Stadt Essen unter der Telefon-Hotline 0201 88-12345 weiter. Informationen zur Bundestagswahl sind im Internet auf www.essen.de/bundestagswahl2025 oder unter www.bundeswahlleiterin.de abrufbar.
Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
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