In einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen wurde die verkehrliche Anordnung auf der Fahrradstraße zwischen Rüttenscheider Stern und Martinstraße beklagt. Der Beschluss des VG liegt nun vor und entspricht der Klägerin. Bis zur Klärung im Hauptsacheverfahren muss die beklagte Verkehrsführung mit der entsprechenden Beschilderung auf der Rüttenscheider Straße durch die Stadt ausgesetzt werden.
Diesem Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen kommt die Stadt Essen nach. Oberbürgermeister Thomas Kufen hat entsprechend heute Morgen (22.01.) angeordnet, dass die beklagten Schilder unverzüglich abmontiert werden und die entsprechende Markierung zeitnah entfernt wird.
Gleichzeitig wird die Verwaltung die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster gegen den VG-Beschluss prüfen lassen. Auch um rechtliche Klarheit zu erlangen, welche Gestaltungs- und Eingriffsmöglichkeiten in den Verkehrsraum und zum Schutz einer Fahrradstraße Politik und Verwaltung überhaupt zugestanden werden.
"Ich sehe mit Sorge, dass die anhaltende und aufgeheizte Diskussion über die Verkehrsführung in Rüttenscheid dazu führt, dass der Einzelhandelsstandort Rüttenscheid immer mehr Schaden nimmt. Daran kann niemand ein Interesse haben", so Oberbürgermeister Thomas Kufen. "Die immer weiter zunehmende Kompromisslosigkeit bei den Wünschen und Bedarfen der verschiedenen Verkehrsarten erschweren zudem, Möglichkeiten einen Kompromiss und einen Interessenausgleich zwischen Autofahrerinnen und Autofahrern, Radfahrerinnen und Radfahrern, Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Hotellerie, Gastronomie, Einzelhandel und Anwohnerschaft zu finden. Das bleibt unsere Aufgabe, deshalb brauchen wir auch die Klarheit der beiden Gerichte."
Das weitere Verfahren wird das Stadtoberhaupt mit den Fraktionen und Gruppen im Rat der Stadt Essen abstimmen.
Die Verwaltung wird in den kommenden Tagen und Wochen außerdem die Auswirkungen des beklagten Abschnitts auf der Rüttenscheider Straße auf die Gesamtmaßnahme evaluieren. Die verkehrlichen Anordnungen in Höhe der Martinstraße, Rüttenscheider Straße / Franziskastraße sowie der Manfredstraße im südlichen Teil der Rüttenscheider Straße sowie an der Huyssenallee im nördlichen Teil sind auch weiterhin zu befolgen.
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