Grundsteuerbescheide 2025: Stadt Essen gibt Informationen zu Möglichkeiten des Widerspruchs

30.01.2025

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Widerspruchsfrist und Anforderungen: Bürger*innen können noch bis zum 13. Februar 2025 Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid einlegen – schriftlich per Post oder mit qualifizierter elektronischer Signatur. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus.
  • Zuständigkeit der Finanzämter: Viele Anliegen betreffen den Grundsteuerwertbescheid oder den Grundsteuermessbescheid, die von den Finanzämtern und nicht von der Stadt Essen erlassen werden. Änderungen müssen dort beantragt werden.
  • Empfohlene Vorgehensweise: Bürger*innen sollten sich direkt mit Aktenzeichen schriftlich, telefonisch oder online an das zuständige Finanzamt wenden.

Bürger*innen haben noch bis zum 13. Februar 2025 die Möglichkeit, Widerspruch gegen die mit Bescheid vom 7. Januar 2025 festgesetzte Grundsteuer 2025 einzulegen. Dazu hat die Stadt Essen wichtige Hinweise.

Der Widerspruch muss schriftlich oder elektronisch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur erfolgen, um den Formerfordernissen zu genügen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich, den Widerspruch online einzulegen. Dazu werden allerdings ein BundID-Konto und die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (eID) benötigt.

Ein Widerspruch per E-Mail oder unter Nutzung der städtischen Online-Kontaktformulare reicht nicht aus. Die Stadt Essen merkt an, dass manche Bürger*innen bereits mit einfacher E-Mail Widerspruch beim Stadtsteueramt eingelegt haben. Diese E-Mails können von der Stadt Essen nicht bearbeitet und auch nicht auf gleichen Wegen beantwortet werden.

Zuständigkeit für viele Fragen beim Finanzamt

Zudem ist es oftmals nicht zielführend, Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Stadt Essen einzulegen. Denn: Die Fragen der Bürger*innen beziehen sich in den meisten Fällen auf den Grundsteuerwertbescheid und/oder den Grundsteuermessbescheid. Weitere Informationen dazu sind in dem Beiblatt zum Grundsteuerbescheid der Stadt Essen "Zusätzliche Informationen zur Grundsteuerreform und zu Ihrem Grundsteuerbescheid 2025" zu finden.

Der Grundsteuerwertbescheid und der Grundsteuermessbetragsbescheid werden jedoch von den Finanzämtern erlassen. Änderungsgründe können daher nur dort geltend gemacht werden. Die Stadt Essen bittet daher, dass sich die Bürger*innen mit ihrem Anliegen an das jeweils zuständige Finanzamt wenden. Sofern das Finanzamt eine Änderung veranlasst, wird die Stadt Essen automatisch informiert. Die Bürger*innen erhalten dann von der Stadt Essen einen geänderten Grundsteuerbescheid.

Kontaktmöglichkeiten

Die Stadt Essen empfiehlt, sich schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens an das jeweils zuständige Essener Finanzamt zu wenden.

Die Adressen lauten:
Finanzamt Essen-NordOst oder Finanzamt Essen-Süd
Altendorfer Straße 129
45143 Essen

Der Kontakt zum Finanzamt ist auch telefonisch über die Hotline 0201 1894-1959 oder elektronisch (auch ohne ELSTER-Zugang) unter www.finanzamt.nrw.de/elektronischer-kontakt möglich.

Herausgegeben von:

Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201 88-0 (ServiceCenter Essen)
E-Mail: presse@essen.de
URL: www.essen.de/presse

© 2025 Stadt Essen