Das Wichtigste auf einen Blick:
In seiner heutigen (26.02.) Sitzung hat der Rat der Stadt das Konzept zur Regelung zum Abstellen von E-Scootern im Stadtgebiet beschlossen. Dieses sieht vor, dass E-Scooter in bestimmten Bereichen an festen Flächen abgestellt werden müssen.
Für die Einrichtung von Abstellflächen erfolgte die Einteilung der Stadtgebiete, für die das stationsgebundene System vorgesehen sind, in Waben mit einer Weite von jeweils rund 300 Metern. Geplant ist, in jeder Wabe zwei Abstellstationen zu errichten. Die Grundlage für die Gebietseinteilung bilden Daten aus dem neuen Mobilitätsplan sowie die aktuellen Betriebsgebiete der E-Scooter-Anbieter. In den geringer frequentierten Bereichen außerhalb der Waben wird wie bisher das Freefloating-System ohne Stationen beibehalten.
Die Einrichtung der Stationen soll in fünf Phasen erfolgen. Die Standorte der Abstellstationen werden den Nutzenden in den Apps der Anbieter angezeigt. Die einzelnen Flächen sollen durch Bodenmarkierungen mit einem Piktogramm des E-Scooters kenntlich gemacht werden. Zusätzlich wird jede Fläche durch das Verkehrszeichen "Parken" und das Zusatzzeichen als Parkfläche für Elektrokleinstfahrzeuge reserviert. Im weiteren Schritt erfolgt in Abstimmung mit den Bezirksvertretungen die Identifizierung der Abstellstationen.
Ergänzung und Optimierung des Konzepts
Zudem hat der Rat verschiedene Punkte beschlossen, um die das Konzept ergänzt und optimiert werden soll: Demnach soll eine enge Einbindung der jeweiligen Bezirksvertretungen bei den Ermittlungen der Flächen und die Berücksichtigung ortsspezifischer Gegebenheiten erfolgen. In den jeweiligen Planungsphasen sind die E-Scooter-Anbieter zu hören. Zudem soll öffentlicher Parkraum nur in Ausnahmefällen für die Einrichtung von Abstellstationen für E-Scooter genutzt werden.
Zugleich soll geprüft werden, nicht ordnungsgemäß abgestellte E-Scooter durch städtisches Personal beseitigen zu lassen beziehungsweise melden zu lassen und Maßnahmen zu entwickeln, durch die E-Scooter-Anbieter der Verpflichtung der umgehenden Beseitigung nicht ordnungsgemäß abgestellter E-Scooter nachkommen. Zudem sollen Gespräche mit den E-Scooter-Anbietern geführt und geprüft werden, inwieweit die automatische Drosselung der Geschwindigkeit der E-Scooter in Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Bereichen und Gefahrenzonen in Betracht gezogen werden kann.
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