Das Wichtigste auf einen Blick:
Aufgrund der finanziellen Restriktionen im Haushaltsjahr 2024 der Stadt Essen mussten Förderprogramme im Rahmen des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) gestoppt werden. Davon betroffen war auch das Solarförderprogramm der Stadt Essen. Der Rat hat sich heute (26.02.) für die Fortführung und Anpassung der Solarförderung ausgesprochen. Ziel ist es, den Ausbau von Solarstromanlagen in der Stadt weiter zu fördern und so zur Verbesserung der Klimabilanz beizutragen.
Für die Fortführung ist eine Aktualisierung der Solarförderrichtlinie erforderlich. Diese Anpassung hat sich im Zuge der Bearbeitung ergeben oder ist auf veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen zurückzuführen.
Anpassung der Solarförderung in 2025
Für das Jahr 2025 wird eine Fördersumme von rund 1.075.00 Euro zur Verfügung stehen. Förderbescheide haben eine Gültigkeit von zwölf Monaten. Die Förderbeträge für Photovoltaikanlagen sind leicht vereinheitlicht und an die Marktsituation angepasst worden. Solarthermieanlagen wurden aus der Förderung herausgenommen, da die Nachfrage in der Vergangenheit sehr gering war. Stattdessen werden nun kombinierte Anlagen mit Photovoltaik-Thermischen-Modulen unterstützt. Der Förderbonus für Gründächer entfällt, um die Mittel stärker auf die Photovoltaik-Förderung und die Verbesserung der Klimabilanz der Stadt zu konzentrieren.
Das Förderprogramm wird zudem auf die Erweiterung bestehender Solaranlagen ausgeweitet. Dies ist notwendig, da viele bereits installierte Anlagen auf das wirtschaftliche Optimum ausgelegt sind. Durch eine Erweiterung können die Essener Stromnetzbetreiber von einer gleichmäßigeren Erzeugung erneuerbarer Energie profitieren, was das Lastmanagement erleichtert.
Außerdem wurden Anpassungen zur Klarstellung der nicht förderfähigen Anlagen mit Mieten-, Raten-, Leasing- oder Pachtzahlungen vorgenommen. Zudem wurden kleinere Änderungen in den Formulierungen vorgenommen, um den Bewilligungsprozess durch die Grüne Hauptstadt Agentur zu optimieren.
Anträge können ab dem 1. April 2025 gestellt werden.
Weitere Informationen finden Interessierte in der Vorlage 0216/2025/6.
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