Die Stadt Essen hat zum 18. März 2025 die "Klaus-Gischer-Stiftung" gegründet. Die Stiftung wurde auf Wunsch des Esseners Klaus Gischer ins Leben gerufen, der im März 2024 verstarb und die Stadt Essen in seinem Testament als Erbin einsetzte. Gleichzeitig machte er der Stadt Essen zur Auflage, eine rechtlich unselbstständige Stiftung zu errichten. Zweck der Stiftung soll die finanzielle Unterstützung der ambulanten Pflege von Pflegebedürftigen in Essen sein.
Stiftungszweck und Umsetzung
Zweck der Stiftung ist die Unterstützung pflegebedürftiger Menschen sowie die Förderung der Altenhilfe. Dieser Stiftungszweck wird insbesondere durch die Unterstützung der ambulanten Pflege von Pflegebedürftigen, die das 75. Lebensjahr vollendet haben und im Stadtgebiet Essen leben, erfüllt. Dazu zählen unter anderem:
Die Stiftung ist eine rechtlich unselbstständige Stiftung in der Verwaltung der Stadt Essen. Die Mittel der Stiftung gehen an den DRK Kreisverband Essen e.V., der die Unterstützung umsetzt. Klaus Gischer hatte bereits in seiner ursprünglichen Satzung das Deutsche Rote Kreuz als Empfänger vorgesehen. Mit der Klaus-Gischer-Stiftung wird sein Wunsch, pflegebedürftige Menschen in Essen zu unterstützen, erfüllt. Weitere Informationen zur Stiftung sowie den Satzungsentwurf finden Interessierte unter dem Vorgang 0204/2025/2 im RatsInformationsSystem (RIS).
Zum Hintergrund
Klaus Gischer verfasste sein Testament bereits im Jahr 2004. Die darin enthaltene Satzung stellte sehr enge Bedingungen für den Stiftungszweck. Seitdem gab es jedoch mehrere Reformen in der Pflegeversicherung. Dadurch ist die finanzielle Unterstützung der ambulanten Pflege durch gesetzliche Leistungen bereits weitgehend gesichert. Die Stadt Essen musste deshalb die Satzung anpassen, um den ursprünglichen Wunsch des Erblassers bestmöglich umzusetzen. Daher hat der Rat der Stadt Essen in der Februar-Sitzung die Anpassung der testamentarisch verfügten Satzung zur Errichtung der Klaus-Gischer-Stiftung beschlossen.
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