Für den Umbau der ehemaligen Bundesbank an der Moltkestraße 31-33 zu einer vierzügigen städtischen Grundschule muss das einstige Wohngebäude Schinkelstraße 38 weichen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat mit Beschluss vom 5. März den gegen die Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis zum Abriss des Objekts gestellten Eilantrag abgelehnt und somit die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Abrisses wieder in Kraft gesetzt. Die Beschwerde gegen diesen Beschluss beim Oberverwaltungsgericht, die jüngst von der Antragstellerin eingereicht wurde, hat keine aufschiebende Wirkung, so dass die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Abbruchs nunmehr umgesetzt werden kann. Damit können die vorbereitenden Arbeiten nun beginnen.
Die 416 Schulplätze, die vor Ort entstehen sollen, sollen möglichst schon zum Schuljahr 2026/2027 bereitgestellt werden. Dieser Zeitplan ist nur haltbar, wenn der beauftragte Generalunternehmer nun mit dem Rückbau beginnt. Deshalb hat die Stadt Essen entschieden, bestehendes Recht umzusetzen und die durch den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen mögliche sofortige Vollziehung des Abrisses umgehend einzuleiten.
Eine weitere mehrwöchige oder mehrmonatige Verzögerung des Baufortschrittes würde zur Folge haben, dass der Neubau voraussichtlich erst zum Schuljahr 2027/2028 zur Verfügung stünde, was zu einer weiteren Verknappung der Schulplätze im Schuljahr 2026/2027 führen würde. Für Kinder aus dem Einzugsgebiet Moltkeviertel, Südviertel, Südostviertel und Rüttenscheid könnte dies zudem einen weitaus weiteren Schulweg bedeuten.
Die Bezirksregierung Düsseldorf, der Landschaftsverband Rheinland (LVR) sowie jüngst der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen haben das Vorgehen der Stadt Essen bei der denkmalrechtlichen Erlaubnis zur Veränderung des Objektes Schinkelstraße 38, also zu dessen Abbruch, im Umgebungsbereich der umliegenden Baudenkmäler bestätigt.
Zum Hintergrund
Für den Neubau einer Grundschule sind ausreichende Frei- und Pausenflächen notwendig, die nur bei Abbruch des einstigen Wohnhauses in der Schinkelstraße realisiert werden können. Das Bestandsgebäude ist zudem baurechtlich nicht mit dem geplanten Anbau an der Ostseite der ehemaligen Bundesbank kompatibel, da sich die in diesem Fall einzuhaltenden Abstandsflächen überschneiden würden. Abstandsflächen sind gesetzlich festgelegte Mindestabstände, die zwischen mehreren Gebäuden sowie zu den jeweiligen Grundstücksgrenzen einzuhalten sind.
Der aufwändige Rückbau des ehemaligen Wohngebäudes beginnt mit der Entkernung und beinhaltet die Trennung aller verbauten Materialien, um diese sortenrein dem Recycling oder der Entsorgung zuführen zu können.
Mit dem Umbau eines Bestandsgebäudes zu einer Schule geht die Stadt Essen neue Wege: Die Stadt Essen hat das Areal samt Gebäude und Planung von einem Investor erworben und lässt den Umbau durch einen Dritten von der städtischen Immobilientochter Immobilien Management Essen GmbH (IME) steuern, um dem dringenden Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen im Stadtgebiet zu begegnen.
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