Der im November vergangenen Jahres beschlossene und für den 11. Mai geplante verkaufsoffene Sonntag in Kettwig muss entfallen.
Aufgrund der Absage des Kettwiger Frühlingsfestes kann der verkaufsoffene Sonntag aufgrund des Wegfalls der ursprünglich geplanten Veranstaltung gem. § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) (Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnliche Veranstaltungen; Räumliche Nähe zur Veranstaltung sowie zeitliche Übereinstimmung) nicht stattfinden. Die Absage der Veranstaltung erfolgte durch den Veranstalter.
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