Essen Original: Stadtverwaltung erlässt Allgemeinverfügung für Glasverbot auf der Veranstaltungsfläche

05.05.2025

Am kommenden Wochenende, 9. bis 11. Mai, findet das Stadtfest Essen Original auf drei Bühnen in der Essener Innenstadt statt. Da zahlreiche Besucher*innen erwartet werden, hat die Stadt Essen für die Sicherheit der Besuchenden eine Allgemeinverfügung erlassen, die ein Glasmitführungs- und -benutzungsverbot auf der Veranstaltungsfläche beinhaltet.

Das Verbot gilt für die durch folgende Straßen und Plätze eingegrenzten Bereiche:

  • Kettwiger Straße ab Einmündung I. Dellbrügge einschließlich Burgplatz
  • Porschekanzel
  • Rathausvorplatz bis Ribbeckstraße
  • Markt
  • Flachsmarkt
  • Fontänengasse von der Einmündung Schützenbahn bis Kopstadtplatz
  • Kopstadtplatz
  • Schwarze Horn
  • I. Weberstraße bis zur Einmündung Kopstadtplatz
  • Limbecker Straße bis zur Einmündung III. Hagen
  • III. Hagen bis zur Einmündung Am Waldthausenpark
  • Am Waldthausenpark von der Einmündung III. Hagen bis zur Einmündung II. Hagen
  • II. Hagen
  • Theaterplatz bis Einmündung Kettwiger Straße

Das Verbot ist nicht durchgehend, sondern auf bestimmte Zeiten pro jeweiligen Veranstaltungstag begrenzt worden:

  • Freitag, 9. Mai, von 16 bis 1 Uhr
  • Samstag, 10. Mai, von 11 bis 1 Uhr
  • Sonntag, 11. Mai, von 11 bis 19 Uhr

Durch das Verbot soll die Verletzungsgefahr durch Glas und Glasbruch auf der Veranstaltung minimiert werden. Die komplette Begründung für das Glasmitführungs- und -benutzungsverbot finden Interessierte in der Allgemeinverfügung (im pdf rechts).

Herausgegeben von:

Stadt Essen
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