Hans-Böckler-Straße (B224): Ablastung der Brücke notwendig

Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt verkehrslenkende Maßnahmen

05.12.2025

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Überprüfung: Brücke ist nur noch bis 45 Tonnen belastbar.
  • Verkehrslenkende Maßnahmen sind nötig, um weitere Schäden zu verhindern.
  • Neubau der Brücke erfolgt verzögert im Rahmen des Projekts Berthold-Beitz-Boulevard.

Warum sind verkehrslenkende Maßnahmen an der Brücke notwendig?

Die Straßenüberführung auf der Hans-Böckler-Straße im Westviertel über die Gleise der Deutschen Bahn wurde bereits 2018 gemäß der gültigen Nachrechnungsrichtlinie statisch überprüft. Das Ergebnis zeigte, dass die Brücke lediglich der Brückenklasse 45 entspricht. Die Brückenklasse 45 ist ein technischer Begriff aus der Brückenstatik und gibt an, wie hoch die maximale Belastung einer Brücke durch Fahrzeuge ist, ohne Schaden zu nehmen. 45 bezieht sich auf die zulässige Fahrzeuglast in Tonnen.

Für den regulären Verkehr wäre dies ausreichend, jedoch konnten für den genehmigungspflichtigen Schwerlastverkehr keine neuen Ausnahmegenehmigungen mehr erteilt werden. Eine technische Ertüchtigung zur Erhöhung der Tragfähigkeit der Brücke ist aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht wirtschaftlich.

Da sich der geplante Neubau der Brücke im Rahmen des Projekts Berthold-Beitz-Boulevard verzögert, hat ein zusätzliches Ingenieurbüro eine erneute statische Betrachtung durchgeführt. Auch diese bestätigte, dass Verstärkungsmaßnahmen ausgeschlossen sind – sowohl aufgrund der Materialbeschaffenheit als auch wegen der Lage im Gleisbereich.

Welche Maßnahmen müssen umgesetzt werden?

  • Ablastung der Brücke auf 30 Tonnen
  • Achslastbegrenzung auf 10 Tonnen für die äußeren Fahrstreifen
  • Fahrverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen auf den inneren Fahrstreifen
  • Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Kilometer pro Stunde, um Schwingungen zu reduzieren

Wie wird der Verkehr umgeleitet?

Der Schwerlastverkehr sowie Fahrzeuge, die von den Einschränkungen betroffen sind, werden über die Frohnhauser Straße und die Schederhofstraße umgeleitet.

Wie wird die Sicherheit der Brücke bis zum Neubau gewährleistet?

Bis zum geplanten Neubau wird die Brücke jährlich im Rahmen einer Hauptprüfung kontrolliert. So soll sichergestellt werden, dass sicherheitsrelevante Veränderungen frühzeitig erkannt werden.

Weitere Informationen finden Interessierte hier:
Vorlage 1790/2025/6

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