Investitionsmaßnahmen in Essen: Umsetzung von Förderprogrammen im Jahr 2025

Inanspruchnahme neuer Förderprogramme

10.12.2025

Mit dem Sonderinvestitionsprogramm der Stadt Essen werden zahlreiche Baumaßnahmen durchgeführt und das Essener Stadtbild positiv gestaltet. Dazu gehören Sanierungs-, Umbau- und Neubaumaßnahmen für Kindertagesstätten, Schulen sowie Verwaltungsgebäude, Straßen und Plätze aber auch Sportanlagen. Neben eigenen Mitteln aus dem städtischen Haushalt ruft die Stadt dafür Fördermittel von Bund und Land in Millionenhöhe ab.

In der heutigen (10.12.) Ratssitzung wurde über den aktuellen Stand der Maßnahmen und Mittelabrufe bis zum ersten Halbjahr 2025 informiert (Stichtag 30.06.2025), die aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel I und II (KInvFöG I und II) sowie dem Förderprogramm "Gute Schule 2020“ finanziert werden. Auch die Berichterstattung über die Inanspruchnahme weiterer Förderprogramme erfolgt zukünftig.

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 1 (KInvFöG I)

Das insgesamt 55 Maßnahmen und rund 64,3 Millionen Euro umfassende Förderprogramm "KInvFöG I" konnte im Berichtszeitraum fristgerecht beendet werden. Die Fördermittel konnten vollständig abgerufen und deren Verwendung gegenüber dem Fördergeber nachgewiesen werden.

Der vollständige Abschlussbericht kann im RatsInformationsSystem der Stadt Essen eingesehen werden.

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2 (KInvFöG II)

Im Rahmen des Förderprogramms KInvFöG II erhält die Stadt Essen rund 57 Millionen Euro, die Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein. Innerhalb dieses Finanzierungsrahmens sollen Stand jetzt 25 Maßnahmen umgesetzt werden. Insgesamt wurden im Rahmen des Förderprogramms bereits rund 84 Millionen Euro verausgabt, darüber hinaus wurden Aufträge mit einem Gesamtvolumen von rund 11 Millionen Euro erteilt Bis Mitte 2025 wurden bereits 56 Millionen Euro abgerufen. Bis Ende des Jahres werden mit den noch verbleibenden 0,7 Millionen Euro die zur Verfügung stehenden Fördermittel vollständig abgerufen.

Zuletzt konnte die Sanierung Stadthafenschule, Vogelheim, mit Gesamtkosten in Höhe von rund 4,7 Millionen Euro abgeschlossen werden. Von den insgesamt 25 geplanten Maßnahmen wurden damit bisher elf Maßnahmen beendet und abgerechnet, alle anderen befinden sich in der Bauausführung. Nach heutigem Planungsstand können die Fördermittel bis Ende 2025 vollständig und fristgerecht abgerechnet werden.

"Gute Schule 2020"

Über das Förderprogramm "Gute Schule 2020" hat die Stadt Essen einen Kreditrahmen in Höhe von 81,4 Millionen Euro eingeräumt bekommen, der in den letzten Jahren komplett abgerufen wurde. Das Förderprogramm gilt als vollständig umgesetzt und beendet. Bei den Maßnahmen besteht die Möglichkeit, dass die Gesamtfertigstellungstermine der Fördermaßnahmen über den Zeitrahmen des Förderprogramms hinausgehen. Dies ist jedoch als unkritisch zu betrachten, da im Förderprogramm die Abrechnung nach Finanzierungsabschnitten erfolgen kann, ohne dass die Maßnahmen in Gänze fertiggestellt sein müssen.

Beispiele aktuell noch laufender Großmaßnahmen sind die Sanierungsarbeiten an der Andreas- und der Sternschule sowie der dazugehörige Modulbau Rosastraße in Rüttenscheid und die Sanierung der Hövelschule in Altenessen Süd.

Inanspruchnahme neuer Förderprogramme

Da die beschriebenen Förderprogramme bald alle auslaufen, sind weitere Fördermöglichkeiten außerhalb der Sonderinvestitionsprogramme stärker in den Fokus gerückt. Die Stadt Essen betreibt damit ein aktives Fördermittelmanagement, um gezielt Gelder für Bauvorhaben zu gewinnen.

So konnten unter anderem bereits über das Förderprogramm "Zuwendung zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder (OGS Förderung)" vom Land NRW rund 26,25 Millionen Euro bewilligt und davon bereits rund 2,1 Millionen Euro zur Schaffung von OGS-Kapazitäten abgerufen werden. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude wurden zur Förderung energetischer Sanierungen oder Neubauten bereits rund 8,2 Millionen Euro für verschiedene Bauvorhaben akquiriert. Zudem wurden rund 3,76 Millionen Euro aus der Förderung von Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten vereinnahmt. Auch die Vereinnahmung von Fördermitteln für Investitionen in national bedeutsame Kultureinrichtungen in Deutschland wird aktuell verfolgt. Hier wurden bis zu 5 Millionen Euro für die Erneuerung der Sicherheitstechnik im Museum Folkwang in Aussicht gestellt.

Zum Hintergrund

Fördermittel von Bund und Land sowie Investitionsmittel des städtischen Haushalts ermöglichen dieses Sonderinvestitionsprogramm der Stadt Essen. Dabei fließen insgesamt rund 618 Millionen Euro in die verschiedenen Bauprojekte, von denen die Stadt rund 415 Millionen Euro aus städtischen Haushaltmitteln in den Ausbau der Infrastruktur selbst investiert.

Im Rahmen von Kapitel 1 des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFöG I) stehen der Stadt Essen rund 64 Millionen Euro zur Verfügung, die vor allem in die Lärmbekämpfung und energetische Sanierungen investiert werden. Als Erweiterung dient KInvFöG Kapitel 2 mit einem Volumen von rund 57 Millionen Euro, die der Verbesserung der Schulinfrastruktur zu Gute kommen. Mit weiteren 82 Millionen Euro werden mithilfe des Gesetzes zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen ("Gute Schule 2020") Maßnahmen im schulischen Bereich umgesetzt. Insbesondere aufgrund der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 wurden die Förderzeiträume aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen erneut verlängert.

Weiterführende Informationen stehen auf der Website www.essen.de/sip zur Verfügung.

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