Die Stadt Essen ändert mit dem neuen Jahr die Antragswege beim Bildungs- und Teilhabe-Paket.
Bislang erfolgte die Antragsbearbeitung für Bildungs- und Teilhabe-Leistungen zentral durch die Mitarbeitenden des JobCenters. Mit der Neuorganisation findet sie zukünftig dort statt, wo die jeweilige Grundleistung gewährt wird. Ziel der Umgestaltung ist die klare Zuordnung der Zuständigkeiten und eine Beschleunigung der Antragsbearbeitung.
Alle bereits erteilten Bescheinigungen behalten ihre Gültigkeit. Während einer Übergangsphase werden eingehende Anträge sachgerecht weitergeleitet, sodass die Bearbeitung gewährleistet ist.
Leistungen im Bildungs- und Teilhabepaket
Das 2011 vom Bund eingeführte Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder und Jugendliche aus benachteiligten einkommensschwachen Familien auf Antrag mit:
Kontaktinformationen der zuständigen Stellen
Das JobCenter und Amt für Soziales und Wohnen sind für Bildungs- und Teilhabe-Angelegenheiten folgendermaßen erreichbar:
JobCenter, Bildung und Teilhabe
Bismarckstraße 36, 45128 Essen
Telefon: 0201 88-57180 (montags bis freitags von 8:30 bis 11:30 Uhr)
E-Mail: bildung-und-teilhabe@jobcenter.essen.de
Amt für Soziales und Wohnen, Bildung und Teilhabe
Steubenstraße 53, 45138 Essen
Telefon 0201 88-50555
E-Mail: bildung-und-teilhabe@sozialamt.essen.de
Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201 88-0 (ServiceCenter Essen)
E-Mail: presse@essen.de
URL: www.essen.de/presse