Auch im Jahr 2026 wird es verkaufsoffene Sonntage geben. Die Grundlage für die Durchführung im ersten Halbjahr 2026 hat der Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung in seiner heutigen Sitzung (28.01.) empfohlen. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat der Stadt Essen voraussichtlich in seiner Sitzung im Februar.
Die folgenden Sonntage sollen in den jeweiligen Stadtteilen verkaufsoffen sein und im Zusammenhang mit den genannten Veranstaltungen stattfinden:
Das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen (NRW)
Grundlage für den Beschluss ist das Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) vom 16. November 2006 in der Fassung, die am 30. März 2018 in Kraft getretenen ist. Sämtliche Terminvorschläge für 2026 müssen dessen Anforderungen erfüllen. Dazu gehört, dass je Verkaufsstelle maximal acht verkaufsoffene Sonntage eingeräumt werden. Zudem dürfen im gesamten Stadtgebiet maximal 16 Kalendersonntage für die Freigabe verkaufsoffener Sonntage in Anspruch genommen werden.
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