Verfahrenslotsinnen*Verfahrenslotsen stärken inklusive Kinder- und Jugendhilfe in Essen

Kenntnisnahme des Berichts im Jugendhilfeausschuss

10.02.2026

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Verfahrenslotsinnen*Verfahrenslotsen bieten eine zentrale Unterstützung für junge Menschen mit (drohenden) Behinderungen und ihre Familien, insbesondere bei komplexen Zuständigkeiten und Übergängen, und stärken damit die inklusive Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe in Essen.
  • Hoher Beratungsbedarf: Über 300 Anfragen in weniger als zwei Jahren zeigen die Herausforderungen, vor allem bei Mehrfachbehinderungen, langen Bearbeitungszeiten und Versorgungslücken.
  • Es besteht weiterhin struktureller Handlungsbedarf, zum Beispiel durch lange Bearbeitungszeiten und fehlende inklusive Angebote. Die Verfahrenslotsinnen*Verfahrenslotsen geben wichtige Impulse, um die inklusive Kinder- und Jugendhilfe weiterhin zu verbessern.

Im Jugendhilfeausschuss wurde am Dienstag, 10. Februar, ein Bericht der Verfahrenslotsinnen*Verfahrenslotsen vorgestellt. Mit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) wurde die inklusive Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe bundesweit verbindlich festgeschrieben. Ziel ist es, allen jungen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe bis spätestens 2028 schrittweise zusammenzuführen.

Wie unterstützen Verfahrenslotsinnen*Verfahrenslotsen?

Seit dem 1. Januar 2024 beraten Verfahrenslotsinnen* Verfahrenslotsen des Jugendamtes gemäß § 10b SGB VIII junge Menschen mit (drohenden) Behinderungen bis zum 27. Lebensjahr sowie deren Familien. Sie unterstützen bei der Orientierung in komplexen Antrags- und Zuständigkeitsstrukturen und koordinieren die Zusammenarbeit zwischen Jugendamt, Amt für Soziales und Wohnen, dem Landschaftsverband Rheinland (LVR), Schulen, dem Gesundheitswesen und weiteren Beteiligten.

Wie hoch ist der Beratungsbedarf und welche Gruppen sind besonders betroffen?

Im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Oktober 2025 wurden insgesamt 308 Beratungsanfragen bearbeitet. Die Terminvergabe erfolgte zeitnah. Zwischen Erstkontakt und Beratungstermin lagen maximal 14 Tage, überwiegend weniger. Die hohe Nachfrage verdeutlicht den anhaltenden Unterstützungsbedarf, insbesondere bei Mehrfachbehinderungen sowie an Übergängen wie von der Kindertagesbetreuung in die Schule oder von der Schule in den Beruf. Die durchschnittliche Laufzeit eines Falls betrug 133,2 Tage. Ein erheblicher Teil der eingehenden Anfragen bezieht sich auf Kinder zwischen dem Schul- und frühen Jugendalter. Weitere größere Gruppen entfallen auf Kinder im Kindergartenalter sowie auf Kinder im Grundschulalter. Kleinere Anteile entfallen auf Jugendliche und junge Volljährige sowie auf Kinder unter drei Jahren

Welche Themen stehen im Mittelpunkt der Beratung?

Zentrale Themen der Beratungen sind Frühförderung, Assistenzleistungen in Kita und Schule, Teilhabe an Freizeitangeboten, Unterbringungsmöglichkeiten sowie Unterstützungsbedarfe junger Menschen mit Migrations- oder Fluchterfahrung. Häufig zeigen sich lange Wartezeiten bei Diagnostik, aufwendige Prüfverfahren und Versorgungslücken bei notwendigen Unterstützungsleistungen.

Welche Herausforderungen bestehen weiterhin?

Die Auswertungen machen deutlich, dass es weiterhin erhebliche strukturelle Herausforderungen gibt. Dazu zählen uneinheitliche Verfahren, lange Bearbeitungszeiten, fehlende inklusive Angebote sowie unzureichend abgestimmte Zuständigkeiten zwischen den beteiligten Systemen. Besonders betroffen sind Kinder und Jugendliche mit komplexem Unterstützungsbedarf.

Impulse für die Weiterentwicklung der inklusiven Jugendhilfe

Neben der Einzelfallberatung wirken die Verfahrenslotsinnen*Verfahrenslotsen an der strukturellen Weiterentwicklung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe mit. Empfohlen werden unter anderem eine engere Verzahnung der Jugendhilfe- und Teilhabeplanung, verbindliche Kooperationsstrukturen, gemeinsame Fortbildungen sowie ein niedrigschwelliges, einheitliches Eingangsmanagement für Familien.

Zur weiteren Vorbereitung der inklusiven Lösung wird sich im Jahr 2026 eine Projektgruppe Inklusion mit zentralen Akteurinnen*Akteuren der Stadt Essen, darunter Wohlfahrtsverbände, die AG Soziales, das Amt für Soziales und Wohnen, das Jugendamt, das Gesundheitsamt sowie Vertreter*innen der Schulen, konstituieren.

Weitere Informationen:
Vorlage 2022/2025/4

Herausgegeben von:

Stadt Essen
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