Seit Juni 2018 führt die Stadt Essen in regelmäßigen Abständen Überwachungen an Container-Standorten durch. Damit werden Verursacher*innen von illegalen Müllablagerungen gezielt festgestellt und die Verstöße geahndet. Die Organisation erfolgt durch das Ordnungsamt der Stadt Essen, die Durchführung gemeinsam mit der beauftragten RGE Servicegesellschaft Essen mbH (RGE).
Wie sind die Zahlen im Jahr 2025?
Vorrangig handelt es sich um Kartonverpackungen oder Müllsäcke mit Hausmüll, die illegal abgestellt werden. Aber auch Sperrmüll wird häufig an den Depotcontainerstandorten entsorgt.
Was zeigt die Bilanz?
Stand der Bilanz ist der 3. März 2026. Da es noch 20 offene Verfahren gibt, können sich die abschließenden Zahlen noch verändern. Die Zahlen beziehen sich ausschließlich auf die Überwachung von Container-Standorten. Andere Verstöße im Bereich Müll sind nicht berücksichtigt. Dazu zählen unter anderem das Wegwerfen von Zigaretten/Kleinmüll, zu frühes Rausstellen von Sperrmüll und illegale Müllablagerungen außerhalb von Depotcontainer-Standorten.
Die aktuelle Bilanz zeigt, dass sich eingeleitete Verfahren im Vergleich zum Jahr 2024 mehr als verdoppelt haben. Hintergrund ist unter anderem der Streik der Entsorgungsbetriebe Essen (EBE), wodurch vermehrt Müll an Containern abgestellt wurde. Hinzu kommt die Aufnahme des Dezembermonats in die Überwachung, indem klassisch oft etwas anfällt.
Welche Standorte werden überwacht?
Im Fokus stehen insbesondere Container-Standorte, die vermehrt über die Mängelmelder-App gemeldet oder durch die EBE als "Müll-Hotspots" kategorisiert werden. Außerdem werden neue oder besondere Müll-Hotspots, die über verschiedene Kanäle gemeldet werden, flexibel mitberücksichtigt. Im Essener Stadtgebiet gibt es insgesamt etwa 550 Depotcontainer-Standorte. Davon gelten circa 118 als Problemstandorte und davon wiederum 24 als "Hot-Spots". Zusätzlich werden bereits vorhandene Müllablagerungen auf mögliche Verursacher*innen hin untersucht. Ziel ist eine größere Abschreckung bei potentiellen Müllsünderinnen*Müllsündern.
Wie werden Ordnungswidrigkeit festgestellt?
Bei der ordnungswidrigen Entsorgung von Müll handelt es sich um eine sogenannte Begehungsordnungswidrigkeit. Das bedeutet, dass sie im Rahmen eines Bußgeldverfahrens nur dem angelastet werden kann, der sie tatsächlich begangen hat. Daher ergreift das Ordnungsamt verschiedene Maßnahmen zur Feststellung der Verursacher*innen. Denn die gezielte Überwachung von Containern ist eine wichtige Maßnahme, um Bürger*innen für illegale Müllentsorgung zu sensibilisieren. Auch das "Danebenstellen" von Kartons an einem Container-Standort ist bereits eine Ordnungswidrigkeit. Dies ist allerdings vielen Bürgerinnen*Bürgern oftmals nicht bewusst.
Die EBE stellen unter www.ebe-essen.de übersichtliche Informationen zur Verfügung, wo sich im Essener Stadtgebiet Abgabestellen für Altpapier, Altglas oder Altkleider befinden. Darüber hinaus stehen auch die Recyclinghöfe der EBE als Abgabestelle für beispielsweise Verpackungen aller Art zur Verfügung.
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