Die Stadt Essen passt zum Schuljahr 2026/2027 die Einzugsgebiete der städtischen Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung an. Grund. In seiner heutigen (13.05.) Sitzung nahm der Ausschuss für Schule und Bildung diese Neustrukturierung zur Kenntnis.
Warum wird neustrukturiert?
In Essen haben sich die Schülerzahlen an den Förderschulen in den vergangenen Jahren unterschiedlich entwickelt, was zu einer ungleichen Auslastung der einzelnen Standorte führte.
Welche Maßnahmen wurden bereits durchgeführt?
Während im Schuljahr 2023/2024 die Einzugsgebiete für Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung neu geordnet wurden, folgte im Schuljahr 2024/2025 eine Neustrukturierung für die Förderschwerpunkte Sprache sowie Lernen und emotionale und soziale Entwicklung. Zum Schuljahr 2026/2027 ist nun eine Neustrukturierung der Einzugsgebiete für die städtischen Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung vorgesehen:
Welche Schulen sind betroffen?
Von der aktuellen Anpassung betroffen sind ausschließlich die drei städtischen Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung:
Die bisherigen Einteilungen aller anderen städtischen Förderschulen bleiben unverändert bestehen.
Warum ist die Änderung im Bereich Geistige Entwicklung notwendig?
Die Schülerzahlen an den Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Während im Jahr 2015 insgesamt 436 Schüler*innen an den drei Förderschulen unterrichtet wurden, sind es im Schuljahr 2025/2026 bereits 677 Kinder und Jugendliche – ein Zuwachs von 241 Schüler*innen
Besonders stark betroffen ist die Comenius-Schule. Dort stieg die Zahl der Klassen von 15 Klassen im Schuljahr 2023/2024 auf inzwischen 21 Klassen. Trotz eines zusätzlichen Schulstandortes in Essen-Burgaltendorf sind die räumlichen Kapazitäten mittlerweile ausgeschöpft.
Welche Änderungen werden durchgeführt?
Um die Schulen besser zu entlasten und vorhandene Ressourcen sinnvoll zu nutzen, werden die Stadtteile Altenessen-Süd, Schonnebeck und Stoppenberg künftig der Pestalozzi-Schule zugeordnet. Zusätzliche Klassen können dort vorübergehend durch die Nutzung von Räumlichkeiten der neuen Tiegelschule eingerichtet werden.
Für die Traugott-Weise-Schule ergeben sich zunächst keine Änderungen.
Was gilt für bereits angemeldete Schüler*innen?
Die Neuregelung betrifft ausschließlich Kinder, die bislang noch an keiner Förderschule angemeldet sind. Bereits bestehende Schüler*innen verbleiben an ihren bisherigen Schulen.
Wie geht es weiter?
Aufgrund der weiterhin steigenden Schülerzahlen können auch in den kommenden Jahren weitere Anpassungen der Einzugsgebiete notwendig werden. Die Entwicklung der Förderschulen wird seitens der Stadt weiterhin eng begleitet, um frühzeitig zusätzliche schulorganisatorische Maßnahmen prüfen und umsetzen zu können. Der Ausschuss für Schule und Bildung empfiehlt weiterhin die Stadtverwaltung zu beauftragen, möglichst bis Ende des zweiten Quartals 2026 einen geeigneten Standort für eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung zu benennen.
Weitere Informationen finden Interessierte in der Vorlage 0633/2026/4 .
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