In seiner heutigen Sitzung (09.06.) hat der Jugendhilfeausschuss die Flexibilisierung der Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für das Kitajahr 2026/2027 beschlossen. Ziel ist es, Eltern bedarfsgerechte und flexible Betreuungsangebote anzubieten und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu verbessern.
Worum geht es bei der Bezuschussung durch das Land NRW?
Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) gewährt jedem Jugendamt einen pauschalierten Zuschuss für die Flexibilisierung der Kindertagesbetreuung. Die Bezuschussung soll für flexible Angebote genutzt werden, die sowohl den Bedarfen der Eltern Rechnung tragen als auch zugleich kindgerecht und familienunterstützend gestaltet sind. Für das laufende Kindergartenjahr 2025/2026 werden bereits bestehende Angebote der erweiterten Öffnungszeiten in 123 Kindertageseinrichtungen gefördert. Ziel ist es, Eltern flexible Betreuungszeiten anzubieten, die sich an den Arbeitszeiten und Lebenssituationen der Familien orientieren – und so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu verbessern.
Gemäß § 48 des reformierten Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) gewährt das Land Nordrhein-Westfalen jedem Jugendamt einen pauschalierten Zuschuss für die Flexibilisierung der Kindertagesbetreuung. Zuschüsse werden durch das Jugendamt an Träger von Kindertageseinrichtungen oder an Kindertagespflegepersonen weitergeleitet
Wie hoch ist die zukünftige Förderung?
Vom Land erhält die Stadt Essen für 2026/2027 einen Landeszuschuss in Höhe von bis zu 2,59 Millionen Euro. Um diesen Zuschuss in Anspruch nehmen zu können, muss dieser Betrag um kommunale Mittel im Umfang von 25 Prozent der Landesförderung erhöht werden. Dies entspricht rund 517.000 Euro. Die Zuschüsse für zeitlich flexible Angebotsformen der Kindertagesbetreuung werden durch das Jugendamt an Träger von Kindertageseinrichtungen oder an Kindertagespflegepersonen weitergeleitet.
Im Kindergartenjahr 2026/2027 bieten insgesamt 126 Kindertageseinrichtungen erweiterte Öffnungszeiten an (47+ Stunden) an. Dies ist eine Steigerung um drei Einrichtungen. 25 Kindertagesstätten werden an maximal 15 Tagen im Kindergartenjahr 2026/2027 schließen.
Welche Kriterien gibt es für die Förderung?
Gefördert werden Angebote, die über die regulären Öffnungszeiten hinausgehen, beispielsweise über eine Öffnungszeit von wöchentlich 47 Stunden, an Wochenenden, Feiertagen oder nach 17 Uhr. Auch Betreuungsangebote die nur 15 Tage oder weniger jährlich schließen, oder auch zusätzliche Betreuungsangebote wie Notfall- und Ergänzungsangebote sind Teil der Förderung. Bei Erfüllung eines Kriteriums wird den Trägern der Kindertageseinrichtungen der so entstehende zusätzliche Personalaufwand abgegolten. Dabei wird vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen davon ausgegangen, dass in der Kita maximal 20 Kinder, also eine Gruppe, im Rahmen des jeweiligen Angebots betreut werden.
Was gilt in der Kindertagespflege?
Auch in der Kindertagespflege werden die Betreuungszeiten ausgeweitet. Seit August 2023 profitieren Eltern von verbesserten Rahmenbedingungen der Betreuung. Eltern wurde ermöglicht, die Kindertagespflege bereits mit einem Betreuungsumfang zwischen sechs und zehn Stunden in Anspruch zu nehmen und nicht erst ab elf Betreuungsstunden. Für notwendige Betreuungen von Kindern vor oder nach dem Besuch der Kindertageseinrichtung sowie der Schulbetreuung für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist täglich häufig nur eine Stunde notwendig. Eine weitere eingeführte Betreuungsstufe eröffnete die Randzeitenbetreuung in der Kindertagespflege. Die Randzeitenbetreuung umfasst einen Betreuungsumfang von über 45 Stunden, beispielsweise bei weiten Anfahrtswegen zur Arbeit oder Schichtdienst auch am Wochenende. Insbesondere für Alleinerziehende wurde damit eine verlässliche Betreuung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf eröffnet.
Für außergewöhnliche Betreuungszeiten gilt seitdem: Erhöhung des Tagespflegegelds um jeweils 25 Prozent für Betreuungszeiten von montags bis freitags jeweils von 6 bis 7 Uhr und von 17 bis 22 Uhr sowie samstags, sonntags und feiertags von 6 bis 22 Uhr. Für das Kitajahr 2026/2027 wird von einem Betrag von rund 10.000 Euro für die Flexibilisierung der Betreuungszeiten in der Kindertagespflege ausgegangen.
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