Einrichtung von Außengastronomie auf der Rüttenscheider Straße

Beschluss im Ausschuss für Verkehr und Mobilität

11.06.2026

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Vier Betriebe auf der Rüttenscheider Straße dürfen – vorbehaltlich der erteilten Sondergenehmigung – Parkplätze für ihre Außengastronomie nutzen.
  • Dafür entfallen insgesamt fünf öffentliche Stellplätze.
  • Die Genehmigung gilt zunächst befristet für das Jahr 2026. Eine unbefristete Verlängerung ist angestrebt.

In seiner heutigen Sitzung (11.06.) hat der Ausschuss für Verkehr und Mobilität die Erlaubnis für den Betrieb von mehreren Außengastronomien auf öffentlichen Parkflächen der Rüttenscheider Straße im Essener Südviertel – vorbehaltlich der erteilten Sondergenehmigung – erteilt.

Wer darf ab sofort eine Außengastronomie betreiben?

Der Inhaber des Restaurants “ÓNL“ in der Rüttenscheider Straße 22, der Inhaber des Restaurants "Pizza Essen“ in der Rüttenscheider Straße 49, sowie die Betreiber der Ladenlokale in der Rüttenscheider Straße 211 und 236 haben – vorbehaltlich der erteilten Sondergenehmigung – die Erlaubnis einen Teil der öffentlichen Parkplatzfläche vor ihren Ladenlokalen jährlich für den Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Oktober für eine Außengastronomie zu nutzen.

Was sind die Auflagen?

Bei der Aufstellung der Straßencafés ist ein Sicherheitsabstand von 0,3 Metern zum Fahrbahnrand einzuhalten. Außerdem muss eine massive Absperrung zu den angrenzenden befahrbaren Flächen eingerichtet werden, wobei Behindertenparkplätze, Ladezonen oder Parkraum für Elektrofahrzeuge durch die Aufstellung nicht eingeschränkt werden dürfen. Im Falle des Ladenlokals in der Rüttenscheider Straße 211, darf zusätzlich ein Teil der öffentlichen Gehwegfläche durch die Außengastronomie belegt werden, solange mindestens 1,50 Meter Gehweg für den Fußgängerverkehr frei bleibt.

Wie viel Parkfläche fällt dabei weg?

An der Rüttenscheider Straße 49, 211 und 236 ist jeweils ein Stellplatz von der Aufstellung betroffen. An der Rüttenscheider Straße 22 werden zwei Stellplätze durch die Außengastronomie im genannten Zeitraum belegt. Es handelt sich hierbei um bewirtschafteten Parkraum.

Wie lange gilt die Erlaubnis?

In diesem Jahr wird den Betreibern zunächst eine befristete Erlaubnis erteilt. Sollten im Nutzungszeitraum keine berechtigten Beschwerden bekannt werden oder Auflagenverstöße festgestellt werden, ist beabsichtigt im nächsten Jahr eine unbefristete Erlaubnis zu erteilen.

Weitere Informationen erhalten Interessierte in den Vorlagen 0961/2026/6 , 0963/2026/6 , 1008/2026/6 und 1012/2026/6.

Zum Hintergrund

Der Rat der Stadt Essen hat in seiner Sitzung am 21. März 2023 basierend auf damals coronabedingten eingeführten Maßnahmen ein dauerhaftes Konzept für die Nutzung von öffentlichen Parkplatzflächen für Außengastronomie beschlossen.

Hiernach besteht für gastronomische Betriebe die Möglichkeit der entsprechenden Inanspruchnahme von öffentlichen Parkplatzflächen. Es dürfen maximal zwei bewirtschaftete Stellplätze ausschließlich vor dem eigenen Ladenlokal in Anspruch genommen werden, unabhängig davon, ob es sich um Längs-, Schräg- oder Senkrechtstellplätze handelt. Wegen der intensiveren Nutzung soll auf bewirtschafteten Parkplätzen ausschließlich Gastronomie zugelassen werden, die über die Mittagszeit geöffnet hat (Öffnungszeiten spätestens um 13 Uhr).

Grundsätzlich ist eine entsprechende Nutzung der Parkplatzflächen nur im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Oktober eines Jahres möglich.

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