Denkmalschutz: Stadt Essen führt neuen Bußgeldkatalog als Orientierungshilfe ein

15.06.2026

Die Stadt Essen setzt künftig einen Bußgeldkatalog im Bereich des Denkmalschutzes als verwaltungsinterne Orientierungshilfe ein. Ziel ist es, eine einheitliche, nachvollziehbare und rechtssichere Anwendung der gesetzlichen Vorgaben bei Ordnungswidrigkeiten im Denkmalschutz zu gewährleisten. Hintergrund für die Einführung des Bußgeldkatalogs sind wiederkehrende Verstöße gegen denkmalrechtliche Bestimmungen.

Der Bußgeldkatalog konkretisiert den gesetzlich vorgesehenen Bußgeldrahmen und enthält Regelsätze für typische Verstöße gegen das Denkmalschutzgesetz. Dabei handelt es sich nicht um starre Vorgaben, sondern um eine Hilfestellung für die Verwaltungspraxis. Entscheidungen werden weiterhin im jeweiligen Einzelfall und auf Grundlage des Ordnungswidrigkeitengesetzes getroffen.

Bei der Festsetzung einer Geldbuße werden insbesondere die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit, das Ausmaß des Verschuldens sowie gegebenenfalls die wirtschaftlichen Verhältnisse der verantwortlichen Person berücksichtigt. Die Untere Denkmalbehörde kann daher abhängig von den konkreten Umständen eines Falls von den Regelsätzen nach oben oder unten abweichen oder in begründeten Fällen von einer Ahndung absehen.

Untere Denkmalbehörde zuständig

Für den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes und die Durchführung entsprechender Ordnungswidrigkeitenverfahren ist die Untere Denkmalbehörde der Stadt Essen zuständig. Sie prüft Sachverhalte, bewertet mögliche Verstöße und entscheidet über das weitere Vorgehen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Je nach Einzelfall kann eine Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen erfolgen, etwa bei gemeinsamen Ortsterminen oder im Rahmen allgemeiner ordnungsbehördlicher Zuständigkeiten. Die fachliche Federführung verbleibt jedoch bei der Unteren Denkmalbehörde.

Schutz des kulturellen Erbes stärken

In der Praxis kommt es immer wieder zu Eingriffen an denkmalgeschützten Gebäuden und Anlagen ohne die erforderliche denkmalrechtliche Erlaubnis. Dazu zählen beispielsweise ungenehmigte bauliche Eingriffe, Veränderungen an geschützten Objekten oder die Beseitigung denkmalwerter Substanz.

Denkmäler sind ein wichtiger Bestandteil des kulturellen Erbes der Stadt Essen und prägen vielerorts das Stadtbild. Ihre Erhaltung liegt im öffentlichen Interesse. Der Bußgeldkatalog soll dazu beitragen, vergleichbare Sachverhalte künftig möglichst einheitlich zu bewerten und Verwaltungsentscheidungen transparenter zu gestalten.

Darüber hinaus soll die neue Systematik das Bewusstsein für die Bedeutung des Denkmalschutzes stärken und dazu beitragen, Verstöße frühzeitig zu vermeiden.

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