Neue Regeln für die Anordnung von Fußgängerüberwegen

14.09.2026

Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 10. September, die neuen rechtlichen Möglichkeiten zur Anordnung von Fußgängerüberwegen zur Kenntnis genommen. Grundlage sind die Novellierung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie ein ergänzender Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW. Dadurch ergeben sich für die Straßenverkehrsbehörden erweiterte Möglichkeiten, Fußgängerüberwege einzurichten.

Was hat sich bei der Anordnung von Fußgängerüberwegen geändert?

Fußgängerüberwege können künftig stärker präventiv eingesetzt werden. Während bislang grundsätzlich der Nachweis einer besonderen örtlichen Gefahrenlage erforderlich war, können sie nun auch eingerichtet werden, um die Fußverkehrsqualität und die Verkehrssicherheit zu verbessern. Auch die selbstständige Mobilität von Kindern, älteren Menschen und mobilitätseingeschränkten Personen kann dabei berücksichtigt werden.

Welche Voraussetzungen gelten weiterhin?

Auch mit den neuen Regelungen ist die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs nicht automatisch möglich. Jeder Standort wird weiterhin fachlich geprüft. Dabei müssen unter anderem die Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung sowie die technischen Anforderungen der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) berücksichtigt werden.

Zu den Kriterien gehören beispielsweise der konkrete Querungsbedarf, die Anzahl der Kraftfahrzeuge, ausreichende Sichtbeziehungen und geeignete örtliche Verhältnisse. Zudem wird geprüft, ob andere Querungshilfen für den jeweiligen Standort in Betracht kommen.

Welche Kosten entstehen für einen Fußgängerüberweg?

Bei der Planung und Anordnung von Fußgängerüberwegen spielen auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine Rolle. Insbesondere die normgerechte Beleuchtung eines Fußgängerüberwegs kann Kosten von bis zu 150.000 Euro verursachen.

Vor dem Hintergrund der Haushaltslage wird daher bei jedem Standort geprüft, ob die Maßnahme in einem angemessenen Verhältnis zum erwarteten Nutzen steht. Dabei werden auch alternative Querungshilfen betrachtet, die ein vergleichbares Sicherheitsniveau ermöglichen können.

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