Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) 2025 in Essen

Kenntnisnahme im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit.

15.09.2026

In seiner heutigen (15.09.) Sitzung wurde der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit über die Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets im Jahr 2025 in Kenntnis gesetzt.

Für das Jahr 2025 wurden in Essen insgesamt 106.463 neue Anträge gestellt, wobei die Auszahlungen sich auf insgesamt rund 24,5 Millionen Euro belaufen. Bewilligt wurden im vergangenen Jahr 104.287 Anträge. Zum Vergleich: Im Jahr 2024 waren es in allen Rechtskreisen rund 23,3 Millionen Euro, bei 70.847 Anträgen, wovon 69.739 bewilligt wurden.

Was ist das Bildungs- und Teilhabepaket?

Durch das Bildungs- und Teilhabepaket sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen gefördert werden und Unterstützung erfahren. Dabei wird das Bildungs- und Teilhabepaket in sechs verschiedene Module aufgeteilt: Die Förderung von Klassenfahrten, Ausstattung mit Schulbedarf, Schülerbeförderung sowie außerschulische Lernförderungen, die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung sowie die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Bei den Leistungen zur Bildung und Teilhabe handelt es sich um zusätzliche Leistungen, die neben den jeweiligen Regelleistungen gewährt werden.

Wer hat darauf Anspruch?

Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II), des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), des Wohngeldgesetzes (WoGG) sowie des Bundeskindergeldgesetzes (BKKG) und nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) erhalten.

Was hat sich 2025 verändert?

Im Jahr 2025 ist eine höhere Verausgabung des Bildungs- und Teilhabepaketes festzustellen, da sich die Kosten der beantragten Maßnahmen allgemein erhöht haben. Die Lernförderung stellt weiterhin einen der kostenintensivsten und verwaltungsaufwendigsten Leistungsbereiche innerhalb des Bildungs- und Teilhabepaketes dar. Gleichzeitig hat sich der Kreis der Anspruchsberechtigten im Bereich Wohngeld zum Vorjahr verringert

Beispiel für anteilige Ausgaben (Rechtskreise SGB II und BKGG)

Außerschulische Lernförderungen

  • Ausgaben 2024: rund 7,6 Millionen Euro
  • Ausgaben 2025: rund 8,7 Millionen Euro

Förderung von Klassenfahrten

  • Ausgaben 2024: rund 1,9 Millionen Euro
  • Ausgaben 2025: rund 2,3 Millionen Euro

Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung

  • Ausgaben 2024: rund 8,9 Millionen Euro
  • Augagen 2025: rund 8,4 Millionen Euro

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

  • Ausgaben 2024: rund 898.043 Euro
  • Ausgaben 2025: rund 964.461 Euro

Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Interessierte aus der Vorlage 1262/2026/5 .

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