Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 02. Juli 2023 in Kraft getreten. Damit setzt der Gesetzgeber die EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht um.
Mit dem Gesetz sollen Hinweisgebende (sog. Whistleblower)
• ermutigt werden, auf Missstände in Behörden und Unternehmen aufmerksam zu machen
• vor ungerechtfertigten Benachteiligungen wie Kündigung, Abmahnung, Versagung einer Beförderung oder Mobbing geschützt werden.
Regelmissachtungen führen dazu, dass Haftungsansprüche und Imageschäden für Unternehmen und Institutionen im privaten und öffentlich-rechtlichen Sektor entstehen. Häufig werden diese Regelmissachtungen so verschleiert, dass es für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nahezu unmöglich ist, diesen ohne Hinweise von Mitarbeitenden bzw. Bürgerinnen*Bürgern nachzugehen. Die Stadt Essen hat zu diesem Zweck ein eigenes Hinweisgebersystem implementiert. Mit dem Hinweisgebersystem soll frühzeitig grobes Fehlverhalten aufgedeckt werden.