Die Stadtverwaltung Essen erhebt und verarbeitet – wie jeder andere Arbeitgeber / Dienstherr auch – zur Begründung und Durchführung eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses (Beschäftigungsverhältnis) personenbezogene Daten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (einschließlich Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger). In diesem Zusammenhang wurden und werden die einschlägigen Vorschriften des Datenschutzes selbstverständlich eingehalten. Im Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) in Kraft getreten, die unter anderem erweiterte Informationspflichten vorsieht.
Um diesen Informationspflichten gerecht zu werden, wurde eine Datenschutzerklärung erarbeitet, die auf den städtischen Internetseiten veröffentlicht und somit zugänglich ist (siehe Downloadbereich). Die Datenschutzerklärung gibt einen Überblick, welche personenbezogenen Daten bereits in der Vergangenheit und auch zukünftig erhoben und verarbeitet wurden / werden und informiert über die Rechte sowie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in Datenschutzangelegenheiten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Essen werden auch auf den städtischen Intranet-Seiten der Datenschutzbeauftragten zu diesem Thema informiert - in der Vergangenheit wurde dabei insbesondere auch die "Guideline zur Verwendung von Fotos bei der Stadt Essen" hingewiesen.