Eine neue örtliche Aufwandsteuer im Essener Stadtgebiet ab dem 1. August 2025
Ab dem 1. August 2025 erhebt die Stadt Essen eine Beherbergungssteuer für bezahlte Übernachtungen in Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen und ähnlichen Unterkünften.
Die Steuer wird vom Beherbergungsbetrieb einbehalten und an die Stadt Essen abgegeben.
Auf dieser Seite finden sowohl Gäste als auch Beherbergungsbetriebe alle relevanten Daten und Informationen.