Drohnennutzung in Essen

Was Sie wissen sollten

Immer mehr Bürger*innen nutzen Drohnen, auch unbemannte Fluggeräte genannt – sei es für Luft- oder Filmaufnahmen, zur Kontrolle des eigenen Grundstücks oder einfach als spannendes Hobby. Damit der Einsatz von Drohnen nicht zum Sicherheitsrisiko wird, gelten klare gesetzliche Regeln in Deutschland.

Hier sind die wichtigsten Informationen im Überblick aufgeführt.

1. Registrierungspflicht für Drohnenpiloten

Alle Betreiber*innen von Drohnen mit einem Gewicht ab 250 Gramm oder mit einer Kamera (also nahezu alle handelsüblichen Modelle) müssen sich beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren. Die Registrierung erfolgt online und ist für Privatpersonen wie auch gewerbliche Nutzer*innen verpflichtend.

2. EU-Kompetenznachweis („Drohnenführerschein“)

Für Drohnen ab 250 Gramm wird zusätzlich ein EU-Kompetenznachweis benötigt, auch als „kleiner Drohnenführerschein“ bekannt. Dieser Nachweis kann ebenfalls über das Luftfahrt-Bundesamt abgelegt werden – online und mit einem kurzen Multiple-Choice-Test.

Für größere Drohnen oder komplexe Einsätze (z.B. in der Nähe von Menschenansammlungen) gelten strengere Anforderungen, z.B. ein zusätzliches Fernpilotenzeugnis.

3. Flugverbotszonen und Geofencing

In bestimmten Bereichen ist das Fliegen mit Drohnen grundsätzlich nicht erlaubt – dazu zählen unter anderem:

  • Flughafennähe (mindestens 1,5km seitlicher Abstand zum Flugplatz)
  • Grundstücke, auf denen die Verfassungsorgane des Bundes oder der Länder oder oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden Ihren Sitz haben hat (Ein Abstand von 100m über und in einem seitlichen Abstand zu der jeweiligen Einrichtung ist einzuhalten)
  • Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften
  • Naturschutzgebiete
  • Wohngebiete, wenn die Privatsphäre anderer gefährdet wird
  • Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen, soweit nicht die zuständige Stelle dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat (Ein Abstand von 100m über und in einem seitlichen Abstand zu der jeweiligen Einrichtung ist einzuhalten)
  • Menschenansammlungen

Eine abschließende Aufzählung ist in der Drohnenverordnung unter Bundesgesetzblatt Teil I Nummer 32 zu finden.

Auch auf Essener Stadtgebiet gibt es schützenswerte Bereiche, in denen ein Drohnenflug aus Rücksicht auf Umwelt und Sicherheit nicht erlaubt ist.

Tipp: Interessierte können kostenlose Internetseiten oder Apps, um rechtzeitig zu prüfen, ob ihr Flugvorhaben erlaubt ist. Diese zeigen Flugverbotszonen an und unterstützen bei der Planung von Drohneneinsätzen.

4. Versicherungspflicht

Für jede Drohne gilt in Deutschland eine Versicherungspflicht. Bitte beachten Sie, dass die private Haftpflichtversicherung die Benutzung von Fluggeräten, insbesondere zu gewerblichen Zwecken, häufig nicht abdeckt, und klären Sie dies ggf. mit dem Versicherungsunternehmen.

5. Rücksicht und Verantwortung

Auch wenn alle Gesetze eingehalten werden, gilt: Rücksicht auf andere Menschen, Tiere und die Umwelt ist das A und O beim Drohnenflug. Zu vermeiden ist Lärm, es dürfen keine unbeteiligten Dritte eingeschränkt oder behindert werden, Abstand zu Wildtieren ist zu beachten – besonders in der Brut- und Setzzeit.

6. Anzeigepflicht

Sofern Flugmodelle schwerer als 250 Gramm oder mit optischen und/oder akustischen Aufzeichnungsgeräten ausgestattet sind, muss der Flug im öffentlichen Raum bei der jeweils zuständigen Ordnungsbehörde angezeigt werden.

Je nach Sachverhalt werden dann weitere Informationen oder Genehmigungen, wie durch das Polizeipräsidium bei z.B. Versammlungen, Grundstückeigentümer, Flugplatzbetreiber ( z.B. Hubschrauberlandeplatz des Universitätsklinikums Essen), etc. angefordert.

Freigaben können unter dieser Adresse angefordert werden:
gefahrenabwehr@ordnungsamt.essen.de

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