Jede*r Einwohner*in der Gemeinde, die*der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, hat das Recht, sich einzeln oder zusammengeschlossen als Gruppe mit einer Eingabe an den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden zu wenden. Die Eingabe ist eine an eine Behörde gerichtete schriftliche Bitte oder Beschwerde. Sie wird auch Petition genannt.
Wenn Bürger*innen ein Anliegen haben, über das nur ein politisches Gremium (Rat, Ausschuss, Bezirksvertretung) entscheiden kann, dann können Eingaben nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) eingereicht werden.